von apa 09.01.2017 14:02 Uhr

Arbeitslosengeld 2016 öfter wegen Jobverweigerung gesperrt

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2016 abermals gestiegen, nämlich um 1,34 Prozent auf 103.804. Während das Geld weniger oft wegen versäumter Kontrollmeldungen oder Selbstkündigungen gestrichen wurde, gab es deutlich mehr Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung der Jobaufnahme.

APA (Pfarrhofer)

16 Prozent der Sperren (2015: 14 Prozent) betrafen die eigentlichen Missbrauchsfälle, teilte das Arbeitsmarktservice (AMS) am Montag mit. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen um 9.775 auf 960.701 Personen.

“Konkreter Hintergrund der höheren Zahl an Sperren wegen Verweigerung der Arbeitsaufnahme im Vorjahr ist vor allem die Tatsache, dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlungsvorschläge machen können”, so AMS-Vorstand Johannes Kopf.

16.557-mal (+16 Prozent) wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil die AMS-Kunden den angebotenen Job oder eine Schulungsmaßnahme verweigert oder vereitelt haben. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.

Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Geld auch ganz gestrichen werden, das kam aber nur in 236 Fällen (+5 Prozent) vor.

Das Gros der Sanktionen (56 Prozent) wurde wegen versäumter Kontrolltermine verhängt. 58.270-mal (-1 Prozent) blieben Jobsuchende im Vorjahr einem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern. In solchen Fällen kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme – meist wenige Tage – vorübergehend gestrichen werden.

28 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Wer seinen Job selbst kündigt, bekommt die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Das traf im Vorjahr 28.741 Personen (-2 Prozent).

Noch mehr Sanktionen als 2016 hatte es im Jahr 2011 (104.000) gegeben. 2012 wurden dann nur mehr 98.900 Sperren verhängt, 2014 dann wieder 101.000 und 2015 rund 102.000.

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