von apa 31.03.2016 14:34 Uhr

Ein Jahr bedingte Haft für Studenten wegen Wiederbetätigung

Ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro: So lautete am Landesgericht Krems am Donnerstag das nicht rechtskräftige Urteil in einem Prozess um Wiederbetätigung. Der 24-Jährige hatte sich schuldig bekannt, in Postings Adolf Hitler verherrlicht und den Nationalsozialismus propagiert zu haben.

APA (Symbolbild)

Zum Vorwurf der Verhetzung entschieden die Geschworenen mit vier zu vier Stimmen. Daher gab es in diesem Punkt einen Freispruch. Richter Herbert Mischer begründete die Strafbemessung mit Milderungsgründen wie u.a. dem umfassenden Geständnis und ordentlichen Lebenswandel des Studenten sowie der Tatsache, dass er im Tatzeitraum 2008 bis 2010 unter 21 Jahre alt war.

Der Student hatte sich in der Verhandlung schuldig bekannt, zwischen 2008 und 2010 im Internet zahlreiche Postings veröffentlicht zu haben, in denen er Adolf Hitler verherrlichte und NS-Gedankengut – Abschaffung der Demokratie, Rassenreinheit, Vernichtung der Juden – propagierte. Er hatte sich auf der mittlerweile geschlossenen Website “forum.thiazi.net” registriert und neben seinen Kommentaren auch zum Download von “Mein Kampf” und dem Programm der NSDAP verlinkt. Laut Anklage leugnete er damals den Holocaust und stellte Überlegungen an, wie eine geschlossene Bewegung an die Macht kommen könne, um “Groß Deutschland” zu retten.

“Alles Schwachsinn”, er habe damals “nachgeplappert”, was er von anderen gelesen habe, distanzierte sich der 24-Jährige von seinen Äußerungen als 18-jähriger Schulabbrecher. Seitdem habe er eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen, Abendmatura gemacht und studiere seit 2014 Bauingenieurwesen.

Staatsanwalt Franz Hütter hielt der Darstellung von Verteidiger Anton Hintermeier, dass sich der Tatort “nur” auf das Internet bezog, persönliche Kontakte des Angeklagten zur “rechten Szene” im Wiener Raum entgegen. Außerdem habe sich der Beschuldigte vor einer Vorladung bei der Polizei die Fingerkuppen durch Superkleber unkenntlich gemacht, die Haare gefärbt und eine einschlägige Tätowierung am Rücken mit einem Lackstift abgedeckt. Er wollte nicht, dass seine Eltern Wind von der Sache bekommen, begründete der 24-Jährige seine damalige Panik.

Eine Diversion, um die der Verteidiger ersucht hatte, damit seinem geläuterten Mandanten nicht der Weg in die Zukunft verbaut würde, wurde vom Schwurgericht aufgrund der Vielzahl der unter das Verbotsgesetz fallenden Postings abgelehnt. Bei Hausdurchsuchungen in Deutschland im Zuge der Schließung der mehr als 30.000 Mitglieder zählenden Web-Plattform fanden sich Listen. Die Ermittler stießen u.a. auf eine Spende von “Frontwehr”, wie der Username des 24-Jährigen lautete, und konnten ihn in der Folge identifizieren.

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