von st 21.09.2015 15:54 Uhr

Polizei bestätigt: Einwanderer forderten 2.000 Euro im Monat

Foto: Polizei Bildschirmfoto

Vergangene Woche macht der Freiheitliche Landesrat Christian Ragger publik, dass es in St. Kanzian (Kärnten) 20 Asylwerber gebe, die einen Hungerstreik antraten, weil sie nicht, wie es das Gesetz vorsieht, Fremdenkarten, und weil sie nicht 2.000 Euro netto pro Monat Taschengeld erhalten.

Mehrere österreichische Medien, darunter auch UT24, nahmen die Aussagen auf. Im Netz und in einigen Onlineartikeln wurde daraufhin behauptet, dass dieser Vorfall nicht stimme und Ragger „Hetze“ verbreite.

„Das Ganze zeigt, dass man sich der Flüchtlingsfrage sehr differenziert nähern muss. Unter den Kriegsopfern befinden sich auch solche, die damit spekulieren, dass sie das berechtigte Mitleid für erstere für sich persönlich ausbeuten können. So mischen sich viele Wirtschaftsflüchtlinge unter jene, denen tatsächlich das Asylrecht zusteht“, erklärte Ragger.
Dass sich der Fall tatsächlich so zugetragen hat, bestätigt die Kärntner Polizei. Allerdings befanden sich die Migranten nicht im Hungerstreik, sondern drohten diesen an. Nachfolgend die Presseaussendung der Polizei im Wortlaut:

Bereits am 15. September 2015 kam es in einer Asylwerberunterkunft im Bezirk Völkermarkt zu einem angeblichen Hungerstreik von rund 20 Asylwerbern. Diese Personengruppe hat bereits vor längerer Zeit in Österreich um Asyl angesucht, ihr diesbezügliches Verfahren ist aber bis dato noch nicht abgeschlossen. Mit dem angekündigten Hungerstreik wollten sie eine Beschleunigung bzw. den zeitnahen Abschluss ihres Asylverfahrens erreichen. Konkret erwarteten sie die Ausstellung von Reisepässen sowie 2.000,- Euro im Monat vom Staat.

Dazu wird festgehalten, dass Fremde, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, während der ersten 4 Monate nach Asylgewährung (wie auch während des Asylverfahrens) Anspruch auf Grundversorgung haben. Danach erhalten sie – wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen – die Mindestsicherung, gegebenenfalls auch die Familienbeihilfe, wie auch ein Reisedokument.

Die Asylwerber forderten nicht einfach einen fiktiven Betrag von 2.000,- Euro, sondern errechneten diesen Betrag aus den in Österreich geltenden Sätzen, der ihnen und ihren Familien nach positiven Abschluss des Verfahrens bzw. nach weiteren 4 Monaten in der Grundversorgung zustehen würde.

Nach Gesprächen mit dem Quartiergeber ließen die Asylwerber von ihrem Vorhaben ab, es gab keinen Hungerstreik. Eine polizeiliche Intervention fand nicht statt.

 

 

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