von ih 20.01.2018 10:43 Uhr

Land vergibt Beiträge für Energiesparen

Seit 1. Jänner ist es wieder möglich, um einen Landesbeitrag für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, anzusuchen. Die Gesuche müssen spätestens bis Ende Juni im Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.

 

Nach dem Motto „Wer zuerst kommt, kassiert zuerst“ werden auch heuer wieder die Beiträge für Energieeinsparung vergeben. Wer den Landesbeitrag in Anspruch nehmen möchte, sollte das Gesuch so schnell wie möglich einreichen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, tatsächlich auch einen Beitrag zu erhalten. Ist der Topf des Landes einmal leer, folgt eine Absage und es muss erneut um den Beitrag angesucht werden. Da das Beitragsansuchen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss, sollte mit den Arbeiten auf jeden Fall erst dann begonnen werden, wenn vonseiten des Landes die entsprechende Zusage für die Geldmittel eingegangen ist.

Eine der Grundvoraussetzungen, um den Landesbeitrag in Anspruch nehmen zu können, ist das Alter des Gebäudes. Die Baukonzession muss vor dem 12. Jänner 2005 ausgestellt worden sein. Lediglich der Einbau einer thermischen Solaranlage, einer Photovoltaikanlage und der Bau einer Windkraftanlage sind auch im Falle eines Neubaus zur Förderung zugelassen. Neben dem Gebäudealter müssen je nach Maßnahme auch andere Voraussetzungen, wie z.B. das Erreichen der KlimaHaus Zertifizierung (C oder R) erfüllt werden.

Der Landesbeitrag wird für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen
  • Austausch der Fenster und Balkontüren
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten
  • Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen
  • Einbau von thermischen Solaranlagen
  • Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzanlagen
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Einbau von Photovoltaikanlagen und Bau von Windkraftanlagen (gilt nur für Anlagen, die nicht das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden können)

Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, muss vor Beginn der Arbeiten ein entsprechendes Gesuch an das Amt für Energieeinsparung gerichtet werden. Die Gesuchsformulare stehen auf der Internetseite des Landes zur Verfügung.

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