von ih 16.01.2018 11:36 Uhr

So bezahlen Sie die Fernsehgebühr

Die Fernsehgebühr wird auch für das Jahr 2018 wieder 90 Euro betragen. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet und über das gesamte Jahr 2018 verteilt. Das sind zehn Raten zu je 9 Euro, die nach Rechungsperiode als 18 Euro oder 27 Euro gesondert aufscheinen.

Foto: ut24 - Rai Gebühren zahlen

 

Wer kein Fernsehgerät hat

Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2018 mitteilen. Die Vorlagen hierfür sind im Internet zu finden. Diese Erklärung muss jedes Jahr neu verschickt werden.

Zahlung über Steuermodell F24

Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“, muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen. Dies ist über die Bank oder einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2018 der Stichtag. Die Vorlagen befinden sich auf dieser Internetseite.

Wichtig: Auch bei manchen ansässigen Haushaltskunden mit höheren Vertragsleistungen (4,5 kW, 6 kW oder höher) findet die automatische Anlastung nicht statt. Wer davon betroffen ist, oder sein könnte, ist ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung über das F24 betroffen. Im Zweifelsfall sollte beim eigenen Stromanbieter nachgefragt werden, ob die Steuer für 2018 auf der Rechnung angelastet wird oder nicht.

Über 75-Jährige können befreit werden

Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 6.713 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden. Die Formulare hierzu befinden sich auf dieser Internetseite.

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