von ih 13.12.2017 08:46 Uhr

Sieben Euro pro Stunde für Südtirols Arbeitslose

Arbeitslose, die zeitweilig gemeinnützige Arbeiten verrichten, erhalten vom Land Südtirol ab 2017 sieben Euro je Stunde.

APA (dpa/Symbolbild)

Die Südtiroler Landesregierung hat am Dienstag den Stundensatz angehoben, mit dem arbeitslose Personen entlohnt werden, die vorübergehend gemeinnützige Arbeit leisten. Der Bruttobetrag soll damit von bisher 6,5 Euro auf 7 Euro je Stunde angehoben werden.

„Menschen zu beschäftigen, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind“, bezeichnet Arbeitslandesrätin Martha Stocker als „wichtige sozialpolitische Maßnahme“. Eine, wenn auch zeitlich begrenzte Tätigkeit, könne das Selbstwertgefühl der betroffenen Personen stärken und ermöglich das Anreifen von Rentenbeiträgen.

Diese Menschen sind betroffen

Der neuen Stundensatz gilt für Personen, die mindestens sechs Monate lang arbeitslos waren und zeitweilig bei gemeinnützigen Vorhaben öffentlicher Verwaltungen mitarbeiten. Diese Projekte müssen mindestens drei Monaten dauern und können maximal zwei Jahren umfassen.

Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut, Altersheime sowie alle Hilfskörperschaften des Landes und anderen öffentlichen Körperschaften, die bereits Arbeitslose beschäftigten, können beim Land um Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitslosen ansuchen. Der Zuschuss beläuft sich auf 20 Prozent, wird aber im Falle von Menschen mit Behinderungen auf 50 Prozent angehoben.

LPA

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