von fe 06.12.2017 06:53 Uhr

Lebenslang für Mord an Schwangerer in Vorarlberg

Ex-Freundin eingedrungen sein und die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf erwürgt haben. Dadurch starb auch das ungeborene Kind. Im Anschluss hat er laut Anklage – offenbar um die Tat zu vertuschen – mithilfe eines Brandmittels Feuer gelegt. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst.

APA/Webpic (Symbolbild)

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten zeugten die Würgemale von kräftigem Zupacken, das mindestens eine Minute lang gedauert haben muss. Zudem wurden der Schwangeren die Atemwege verschlossen. Der Täter dürfte dabei auf dem Opfer gekniet sein.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach mehrstündiger Beratung kurz vor Mitternacht mehrheitlich – sechs zu zwei Stimmen – in allen Anklagepunkten schuldig. Direkte Beweise gegen den Angeklagten gibt es nicht. Weder haben Zeugen die Tat beobachtet, noch wurden belastende Spuren in der Wohnung der allein lebenden Frau gefunden, die den Täter hätten überführen können. Die Summe an Indizien hat die Geschworenen dennoch bewogen, den Ausführungen des Angeklagten – er bestritt die Tat bis zum Schluss – nicht zu folgen. Mildernd auf das Urteil wirkte sich die Unbescholtenheit des Mannes aus. Die Anzahl der Taten wurde bei der Urteilsverkündung als erschwerend genannt. “Angesichts der eiskalten und heimtückischen Art gibt es keine andere Sanktion als lebenslange Haft”, begründete der vorsitzende Richter Martin Mitteregger das Ausmaß der Strafe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Angehörige und Verwandte des Opfers und des Angeklagten harrten bis zum Schluss im Gericht aus. Selbst zu später Stunde war jede Bank besetzt.

Der 28-jährige Dominikaner hatte während der drei Verhandlungstage stets seine Unschuld betont. Er habe in der Tatnacht in seiner Wohnung in Liechtenstein fast durchgeschlafen und sei nicht in Vorarlberg gewesen. Seiner Version zufolge hat ein Bekannter die Tat begangen, um ihm eins auszuwischen. Laut Anklage gab es dafür aber keinerlei Hinweise.

Die Beziehung zu der Ermordeten beschrieb er, der auch eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt, zu Prozessbeginn als lose und rein sexuell. Die Nachricht, dass sie schwanger sei, habe er per SMS erhalten und sei schockiert gewesen. Künftige Alimente – die Verteidigung sah dies als ein mögliches Motiv- seien aber kein Problem gewesen. Er habe “ganz gut verdient”. “Es wäre für mich finanziell auch kein Problem gewesen, für ein Kind aufzukommen”, sagte er vor Gericht.

Seinen Angaben widersprachen mehrere Zeugen. Am schwersten belastete den 28-Jährigen eine Zeugin, die im selben Haus wie der Angeklagte wohnt. Sie sagte aus, wahrgenommen zu haben, wie er am 4. November, am Morgen nach der Tat, zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr mit dem Auto nach Hause gekommen sei. Er habe vor dem Haus geparkt, den Kofferraum geöffnet und etwas herausgenommen. Was das gewesen sei, habe sie nicht gesehen. Dass bisher Unbescholtene nicht erfreut über die Schwangerschaft gewesen war, sagten etwa zwei Nachbarinnen der Getöteten aus. Eine Cousine des Opfers schilderte, dass der Angeklagte die werdende Mutter zu einer Abtreibung habe drängen wollen.

Für hitzige Wortgefechte zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sorgte am dritten Verhandlungstag die von einem Spezialisten des Landeskriminalamts im Rahmen der forensischen Datensicherung erstellte Handydatenauswertung. Sie zeigte etwa, dass jemand mit dem Mobiltelefon des Angeklagten über den Grenzübergang Schellenberg aus Liechtenstein aus- und wieder eingereist ist. Vom Zeitablauf her passten die Daten mit den Vorwürfen gegen den 28-Jährigen, schloss der Polizist. Die Verteidigung hingegen versuchte deutlich zu machen, dass jeder, der in der Wohnung des Angeklagten gewesen war, sowohl das Auto als auch das Handy des 28-Jährigen benutzt haben konnte. Den Autoschlüssel habe er dort herumliegen lassen, sagte der 28-Jährige aus.

In ihrem Schlussplädoyer betonte die Verteidigung erneut, der Angeklagte habe für den Mord kein Motiv gehabt. Für ihn sei die Beziehung zu der Ermordeten lose gewesen, auf das Vaterwerden sei er nicht vorbereitet gewesen und habe nicht gewusst, wie er mit der Situation umgehen solle. Die “Hauptbelastungszeugin” hielt einer der beiden Verteidiger für “höchst unseriös” und plädierte an die Geschworenen, diese Frau kritisch zu sehen. Klar von einem Motiv ging hingegen die Staatsanwaltschaft in ihrer Schlussrede aus. Die Hauptbelastungszeugin schlecht zu machen, sei ein alter Trick der Verteidigung, davon dürften sich die Geschworenen nicht beirren lassen.

APA

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