von fe 14.11.2017 10:02 Uhr

Winterreifenpflicht in Tirol und Nachbarländern

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, informiert das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen über die aktuellen Regelungen über Winterreifen in Europa.

Zeit für Reifenwechsel - Foto: © Casarsa, Istockphoto

Italien/Südtirol

Ab morgen, 15. November 2017 besteht auf der Brennerautobahn A22 im Abschnitt Brenner-Affi Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen. Genauere Infos dazu findet man unter: http://www.provinz.bz.it/verkehr/download/Winterausruestungspflicht.pdf.

In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen oder Schneeketten können aber bei entsprechender Witterung mittels Verkehrsschilder für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal gilt bereits seit 15. Oktober
(bis 15. April) Winterreifenpflicht.

Österreich

In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Die Benutzung von Sommerreifen mit Schneeketten ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Frankreich

In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch die entsprechende Beschilderung (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Sind statt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt, findet sich unter dem Schild der Zusatz: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Beschilderung je nach Wetterlage kurzfristig erfolgen kann, empfehlen wir Autofahrern, sich vor Reiseantritt zu erkundigen, ob Ketten oder Winterreifen erforderlich sind. Informationen darüber gibt es bei den Préfectures der jeweiligen Region.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Deutschland

In Deutschland müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht. Sie sind auf allen 4 Rädern zu montieren. Neu seit Juni 2017: M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen eingesetzt werden.

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