von apa 08.11.2017 12:55 Uhr

Wohnung in Wien gesprengt – Angeklagter beteuert Unschuld

Ein 56-jähriger Mann, der am 26. Jänner 2017 seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt und dabei den Hausverwalter getötet haben soll, hat am Mittwoch vor einem Schwurgericht seine Schuldlosigkeit beteuert. Dem Mann werden Mord und 23-facher Mordversuch vorgeworfen. Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt. Neben weiteren Zeugen werden auch Gerichtsmediziner aussagen.

APA

Der Mann soll laut Anklage aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter, ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf Liegenschaftsrecht und die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war, wegen offener Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte. Seit 33 Jahren lebte der Beschäftigungslose in der kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung, für die er monatlich 89 Euro zu bezahlen hatte. 2015 wurden ihm allerdings die Sozialleistungen gestrichen. In weiterer Folge bezahlte er keinen Zins mehr. Im Sommer 2016 wurden dem Mieter Strom und Gas abgedreht, nachdem er auf Rechnungen und Mahnschreiben nicht reagiert hatte.

Nachdem der Hausverwalter einen Räumungsbescheid erwirkt hatte, sollte dieser um 7.30 Uhr umgesetzt werden. Der Anwalt war zu dem Termin mit einem Gerichtsvollzieher, einem Schlosser und mehreren Arbeitern erschienen. Als der Mieter auf Klopfen nicht reagierte, versuchte der Schlosser die Tür zu öffnen. In diesem Moment entzündete sich in der Wohnung ein Benzin-Luft-Gemisch. Die Detonation war derart heftig, dass es die Wohnungstür aus den Angeln hob. Sie traf den Hausverwalter mit voller Wucht. Der 64-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch und starb auf dem Weg ins Spital. Der Schlosser überlebte schwer verletzt. Er war zum Zeitpunkt der Explosion noch vor der Tür gekniet, um diese anzubohren, und hatte daher eine geringere Trefferfläche geboten. Die anderen Personen, die sich vor der Wohnung befanden, standen in einiger Entfernung vom Eingangsbereich und überstanden die Explosion daher ohne gröbere Verletzungen.

Lebensgefährlich war die Explosion dagegen für die unmittelbaren Nachbarn des Angeklagten. Eine Trennwand stürzte ein, im angrenzenden Zimmer lag der 37-jährige Nachbar mit seiner Ehefrau und seiner kleinen, erst 13 Tage alten Tochter noch im Bett. “Auf einmal hab’ ich alles auf mich runtergefallen gespürt”, schilderte der 37-Jährige als Zeuge die dramatischen Szenen. Er und seine Familie wurden unter den Trümmern begraben. Wäre nicht seine Schwiegermutter, die sich in einem anderen Zimmer aufhielt, zu Hilfe geeilt, hätte er sich nicht zu befreien vermocht, erklärte der Familienvater: “Sie hat die Ziegel weggeräumt. Die Kleine war ganz unter Ziegeln. Man hat nur die Hand gesehen.” Er habe das Baby schließlich “ausgegraben”.

Wie durch ein Wunder kam das Neugeborene mit einer Brust- und Schädelprellung, einer Gehirnerschütterung, Kratzern und Hämatomen glimpflich davon. Auch die Eltern wurden nur leicht verletzt, konnten ihre devastierte Wohnung aber erst wieder im September beziehen. Bis dahin waren sie in einer Notunterkunft im Wiener AKH untergebracht.

Für Staatsanwältin Carmen Kainz steht fest, dass der Angeklagte seine Wohnung in der Hernalser Hauptstraße mit Tötungsvorsatz in die Luft gesprengt hat. “Eine zufällige Zündung ist ausgeschlossen”, meinte sie unter Bezugnahme auf die Feststellungen von beigezogenen Sachverständigen. “Mein Mandant hat nichts gezündet. Er hat keine strafbare Handlung begangen”, sagte Verteidigerin Romana Zeh-Gindl.

Laut Anklage montierte der 56-Jährige den Gaszähler in seiner Wohnung ab, drehte das Gasleitungsventil auf und ließ Gas ausströmen. “Er hat sich ungerecht behandelt gefühlt. Er hat beschlossen, er wird die Wohnung nicht verlassen, er wird seine Wohnung in die Luft sprengen”, stellte die Anklägerin fest. Als er in der Früh Geräusche an der Tür hörte, habe der Angeklagte das Gas-Luft-Gemisch gezündet.

Dabei dürfte der Mieter – folgt man der Anklage – seinen eigenen Tod mit in Kauf genommen haben. Der Mann wurde aus seiner ebenerdig gelegenen Wohnung durch das weggerissene Fenster ins Freie geschleudert. Er wurde schwer verletzt. Auf Krücken gestützt schleppte er sich nun in den Gerichtssaal. Während der Verhandlung erschienen zwei Krankenschwestern der Justizanstalt, wo sich der 56-Jährige in U-Haft befindet, und versorgten diesen mit Schmerztabletten.

Seine Rechtsvertreterin führte die Explosion auf eine “Verkettung unglücklicher Umstände” zurück. Ihr Mandant habe “niemandem ein Leid antun wollen”, versicherte Zeh-Gindl. Schon länger sei in dessen Wohnung Gas ausgeströmt. Der 56-Jährige habe den Schaden aus Geldmangel selbst beheben wollen und daher den Gaszähler abmontiert. Der Gaszähler sei ursprünglich “falsch” installiert worden, Dichtungen hätten gefehlt, meinte die Verteidigerin. Der 56-Jährige, der abgesehen von finanziellen Zuwendungen seiner 78 Jahre alten Mutter über keine finanziellen Mittel verfügte, hätte immer alles in Eigenregie erledigt. “Er hat keinen Gashahn manipuliert, kein Gasventil aufgedreht”, bekräftigte die Verteidigerin.

Der Angeklagte behauptete in seiner anschließenden Einvernahme, er sei von der Explosion völlig überrascht worden. Ihm sei seit Monaten aufgrund der offenbar lecken Gasleitung immer schlecht geworden. Auf Vorhalt der vorsitzenden Richterin, dass er den Erhebungen zufolge doch seit Monaten weder Strom noch Gas bezog, erwiderte der Angeklagte: “Das stimmt nicht.” Er habe unmittelbar vor der Detonation ferngeschaut, ein Heizstrahler sei eingeschaltet, der Kühlschrank und der Gas-Herd in Betrieb gewesen. Möglicherweise sei es aufgrund des Funkenflugs zur Explosion gekommen.

Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt. Neben weiteren Zeugen werden noch zwei Gerichtsmediziner, ein Sachverständiger für Gasgeräte und Gasleitungsanlagen sowie ein Experte für Brand- und Explosionsermittlung aussagen.

Von Bedeutung ist außerdem der Auftritt von Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer, der den Angeklagten im Ermittlungsverfahren untersucht hat. Er bescheinigt dem Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Die Diskretionsfähigkeit des Angeklagten ist laut Dantendorfer “noch erhalten”, die Dispositionsfähigkeit “herabgemindert”. Im Tatzeitpunkt war dem Gutachter zufolge Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit gegeben.

Der Psychiater hält den Angeklagten allerdings für derart gefährlich, dass er sich in seinem vorliegenden schriftlichen Gutachten für den Fall eines Schuldspruchs für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug ausgesprochen hat. Dort wäre eine die Haft begleitende therapeutische Behandlung gewährleistet. Auf Basis dieser Ausführungen hat die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) zusätzlich zu einer Verurteilung im Sinn der Anklage die Einweisung des 56-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite