von apa 12.10.2017 12:52 Uhr

Bundesheer-Todesschütze wegen Mordverdachts in U-Haft

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 22-jährigen Soldaten, der am vergangenen Montag in einem Wachcontainer in einem Bundesheergebäude einen Rekruten mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hatte, die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer der APA mit.

APA

Gegenüber der Haftrichterin blieb der Verdächtige bei seiner bisherigen Verantwortung. Er behauptet weiter, er könne sich an nichts erinnern und habe keine Erklärung, wie es zu dem Schuss kommen konnte. Er habe den 20-Jährigen, mit dem er befreundet gewesen sei, bloß aufwecken wollen.

Der Rechtsvertreter des Schützen, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), hatte gegen die Verhängung der U-Haft keine Einwände. Diese ist daher vorerst bis 27. Oktober rechtswirksam.

Die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen ist in diesem Fall wohl unumgänglich – ein Gutachter wird zu klären haben, ob die Erinnerungslücken Ausfluss einer psychischen Erkrankung bzw. einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder womöglich eine bloße Schutzbehauptung sind. Von Bedeutung ist auch die Frage, ob der 22-Jährige im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger bewusstseinsverändernder Substanzen stand.

Bereits mit einer Gutachtenerstattung wurde der Ballistiker Ingo Wieser betraut, der die Tatwaffe – ein Sturmgewehr 77 – sowie die verwendete Munition untersuchen soll. Unterdessen wartet man bei der Staatsanwaltschaft auf das schriftliche Obduktionsgutachten des Gerichtsmediziners.

Rechtsvertreter Arbacher-Stöger geht weiterhin von einem Unfall aus, wie er im Gespräch mit der APA betonte. Er möchte nun das psychiatrische sowie das ballistische Gutachten abwarten. “Er ist gebrochen”, sagte Arbacher-Stöger über den psychischen Zustand seines Mandanten. “Er kann sich nicht erklären, wie das passiert ist. Und bricht zusammen, wenn er darüber reden muss”, berichtete der Rechtsvertreter.

Aufgrund der Traumatisierung – die jungen Männer seien miteinander befreundet gewesen – könne sich der 22-Jährige an die Geschehnisse nur mehr teilweise erinnern, meinte der Jurist. Der Soldat hatte den Angaben zufolge seinen Kameraden aufwecken wollen, dann sei “der Schuss gefallen, und plötzlich waren alle da”. Mit “alle” bezeichnete der 22-Jährige die Polizei, die jedoch erst eine Stunde nach dem Vorfall am Tatort eintraf.

Das Sturmgewehr sei dem 22-Jährigen im Dienst am Montag einmal hinuntergefallen. Deshalb sei es denkbar, dass eine Patrone in den Lauf geraten sei, wiederholte Arbacher-Stöger. “Das haben mir Heeres-Angehörige bestätigt, dass das möglich ist.” Ein ballistisches Gutachten soll auch darüber Aufschluss geben.

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