Kurios: Dieser Hai muss Strafe zahlen
Seit dem 1. Oktober gilt österreichweit das sogenannte Vermummungsverbot. Von diesem Verbot betroffen sind allerdings nicht nur Burka-Trägerinnen, wie die Geschäftstreibenden eines neuen Elektrofachgeschäftes in Wien kürzlich erfahren haben.
So hatten es die Beamten der Wiener Polizei auf ein Hai-Maskottchen abgesehen, das vor dem neueröffneten Geschäftslokal ein Tänzchen veranstaltete. Die Polizisten gingen direkt auf den Hai zu und forderten ihn auf, seine Maske abzulegen – da ansonsten eine Festnahme drohe.
Verfehlt das Gesetz seine Sinnhaftigkeit?
Obwohl der Mitarbeiter im Kostüm die Anweisung der Beamten nicht ganz nachvollziehen konnte, nahm er letztlich die Maske ab. Die Polizisten stellten ihm darauf einen Strafbescheid aus.
Auch die Inhaber des neuen Geschäfts zeigten sich verwundert über die weitreichende Durchsetzung des Gesetzes. Dass darunter auch Maskottchen fallen würden, hätte man nicht gewusst.
Wie genau das Gesetz nun auch bei anstehenden Halloween-Partys am Ende des Monats Anwendung finden wird, kann die Polizei im Moment noch nicht sagen. Man wolle die Definition jedoch sehr weit auslegen, um Verhältnismäßigkeit walten zu lassen, heißt es vonseiten eines Ministeriumssprechers.
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08.10.2017
Wo bleibt die TOLERANZ?