von ih 15.09.2017 10:43 Uhr

Wahlen: Das müssen Tiroler beachten

Im Lauf der nächsten Woche startet die Ausstellung von Wahl- und Stimmkarten in den Nord- und Osttiroler Gemeinden: Personen, die mit Wahlkarte bei der Nationalratswahl 2017 bzw. mit Stimmkarte bei der Volksbefragung Olympia 2026 abstimmen wollen, müssen die Wahl-/Stimmkarte jeweils bei ihrer Gemeinde beantragen.

Die Stimmkarte für die Volksbefragung Olympia 2026 - Foto: Land Tirol/Freinhofer

Wichtig: Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl gilt nicht automatisch als Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte für die Volksbefragung.

Wahlkarte bei der Nationalratswahl 2017

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl am 15. Oktober 2017.

Wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag, etwa infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, unmöglich ist, können ihre Stimme vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde abgeben; sie haben zu diesem Zweck ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E‑Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beantragt werden. Schriftlich ist dieser Antrag bis 11. Oktober 2017 zulässig, mündlich (persönlich) bis zum 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr. Ein schriftlicher Antrag ist am 12. und 13. Oktober nur dann zulässig, wenn die persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.

Um eine rasche Überprüfung der Voraussetzungen und eine rasche Ausstellung der Wahlkarte zu gewährleisten, sollte einem schriftlichen Antrag die Kopie oder der Scan eines amtlichen Lichtbildausweises angeschlossen werden.

Verwendung der Wahlkarte

Mit der Wahlkarte kann im Inland in einem von der Gemeinde festgesetzten Wahlkarten-Wahllokal, beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde oder mittels Briefwahl gewählt werden. Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben. Dabei kann die Wahlkarte direkt an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden und muss dort spätestens am Wahltag, dem 15. Oktober 2017, um 17.00 Uhr einlangen. Die Wahlkarte kann am Wahltag aber auch vom Wähler persönlich oder durch eine beauftragte Person bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr oder in jedem Wahllokal, solange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Die Kosten für das Porto der Briefwahl aus dem In- und Ausland trägt der Bund.

Stimmkarte für die Volksbefragung Olympia 2026

Stimmberechtigte, die aus den zuvor bereits angeführten Gründen ihre Stimme am Abstimmungstag nicht im Wahllokal abgeben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte; das gilt auch für bettlägerige oder kranke Personen, die am Abstimmungstag ihre Stimme vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde abgeben möchten.

Die Stimmkarte für die Volksbefragung Olympia 2026 kann bei der Gemeinde, in deren Stimmliste man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beantragt werden. Schriftlich ist dieser Antrag bis 11. Oktober 2017 zulässig (danach, d.h. am 12. und 13. Oktober 2017, schriftlich nur mehr, wenn die persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist), mündlich (persönlich) bis zum 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr.

Einem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte ist zur Überprüfung der Voraussetzung eine Kopie oder ein Scan eines amtlichen Lichtbildausweises anzuschließen.

Verwendung der Stimmkarte

Mit der Stimmkarte kann die Stimme im Weg der Briefwahl im In- und Ausland abgegeben werden. Die Stimmkarte muss postalisch spätestens am 14. Oktober 2017 bei der zuständigen Kreiswahlbehörde einlangen oder bis zum 13. Oktober 2017 bei einer Tiroler Gemeinde während der Amtsstunden oder am Abstimmungstag in einem Tiroler Wahllokal während dessen Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Kosten für das Porto der Briefwahl aus dem In- und Ausland trägt das Land.

Unterschiedliche Stichtage

Achtung: Für die Nationalratswahl 2017 und die Volksbefragung Olympia 2026 gelten unterschiedliche Stichtage (25.7.2017 bzw. 16.8.2017). Wer zwischen diesen Stichtagen seinen Hauptwohnsitz geändert hat, ist ggf. in unterschiedlichen Wählerverzeichnissen bzw. Stimmlisten (etwa in der alten und der neuen Hauptwohnsitzgemeinde) eingetragen. Das ist sowohl bei der Beantragung einer Wahl-/Stimmkarte als auch bei der Ausübung des Wahlrechts am Wahl-/Abstimmungstag im Wahllokal zu beachten.

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