von fe 14.09.2017 15:55 Uhr

Wahlgesetz abgelehnt

Denkbar knapp ist am Donnerstag ein Begehrensantrag zur Einführung eines neuen Wahlgesetzes abgelehnt worden. Die gesamte Opposition im Landtag stützte den Antrag. Laut Ulli Mair hätte dieser sichergestellt, „eine ausgewogene und pluralistische Vertretung im römischen Parlament zu garantieren“.

APA

Der Wille des Wählers sollte im Wahlergebnis Niederschlag finden, ohne dass einzelne Parteien von vorne herein bevorteilt werden, schreibt Mair in einer Aussendung. Darüber hinaus sollte für Südtirol ein einziger Wahlkreis eingerichtet werden sowie eine Sitzverteilung nach dem reinen Verhältniswahlrecht. Das Wahlgesetz wurde mit 16 zu 16 Stimmen abgelehnt.

„Einem Himmelfahrtskommando gleich, konnte die SVP-Mehrheit mit 16 zu 16 Stimmen den oppositionellen Antrag zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung im römischen Parlament verhindern. Mit allen Mitteln will die SVP ihren sakrosankten „Alleinvertretungsanspruch“ in Rom verteidigen, obwohl dies mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist“, unterstreicht Ulli Mair in einer Aussendung einleitend. „Diese Partei duldet keine Kontrolle in Rom und schon gar nicht einen unbequemen politischen Mitbewerber, der die andere Hälfte der Nicht-SVP-Wähler vertreten könnte“, so Mair.

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