„Abteilung der Teile mit formulierter Entfernung“
Bild: SHB
Der in Italienisch angebrachte Hinweis „Divieto di sosta con rimozione forzata“ sollte löblicherweise wegen der Zweisprachigkeitspflicht auch in deutscher Sprache angebracht werden.
Anscheinend war der Übersetzer aber in Deutsch nicht recht bewandert, denn nur deshalb kann dieser Text auf dem Hinweisschild entstanden sein: „Abteilung der Teile mit formulierter Entfernung“! Verstanden?
Auch den Google Übersetzer trifft in diesem Fall keine Schuld, so Heimatbundobmann Roland Lang. Denn bei Eingabe des italienischen Textes spuckt er eine ganz andere Übersetzungstheorie aus: „Verbot, mit Zwangsentfernung zu stoppen“!
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10.09.2017
Zweisprachigkeitspflicht – wird die real überhaupt noch als “Pflicht” gesehen?