von fe 10.09.2017 19:02 Uhr

„Abteilung der Teile mit formulierter Entfernung“

Wohl auf den italienischen Text zurückgreifen müssen auch die Südtiroler deutscher Muttersprache bei einem seit einigen Tagen auf dem Messe Platz in Bozen stehenden Hinweisschild. Denn die dort verwendete Übersetzung ist schlichtweg unverständlich, stellt der Südtiroler Heimatbund fest.

Bild: SHB

Der in Italienisch angebrachte Hinweis „Divieto di sosta con rimozione forzata“ sollte löblicherweise wegen der Zweisprachigkeitspflicht auch in deutscher Sprache angebracht werden.

Anscheinend war der Übersetzer aber in Deutsch nicht recht bewandert, denn nur deshalb kann dieser Text auf dem Hinweisschild entstanden sein: „Abteilung der Teile mit formulierter Entfernung“! Verstanden?

Auch den Google Übersetzer trifft in diesem Fall keine Schuld, so Heimatbundobmann Roland Lang. Denn bei Eingabe des italienischen Textes spuckt er eine ganz andere Übersetzungstheorie aus: „Verbot, mit Zwangsentfernung zu stoppen“!

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  1. lowin
    10.09.2017

    Zweisprachigkeitspflicht – wird die real überhaupt noch als “Pflicht” gesehen?

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