von red 14.08.2017 09:22 Uhr

Ausländischer Prügel-Knabe in Anstalt eingewiesen

Der junge Tschetschene Abuu S., der vor einiger Zeit die 15-jährige Patricia gemeinsam mit weiteren Jugendlichen brutal verprügelt hat, soll nach einer sechsmonatigen Haftstrafe eingewiesen werden. Laut einem Bericht von Heute.at hätte der Gewalttäter nach Abschluss seiner Gefängnisstrafe freikommen sollen – doch daraus wurde nichts.

Ausschnitte aus dem Gewaltvideo gegen die 17-jährige Patricia. Rechts im Bild schlägt Abuu S. dem Mädchen ins Gesicht - Foto: Facebook

Abuu S. gehörte einer Gruppe Jugendlicher an, die im vergangenen November die 15-jährige Patricia brutal verpügelten. Die Gewalttat wurde aufgezeichnet und verbreitete sich anschließend wie ein Lauffeuer in den sozialen Medien (UT24 berichtete).

Der 17-jährige Tschetschene hätte nun nach einer sechsmonatigen Haftstrafe wieder auf freien Fuß entlassen werden sollen. Doch daraus wurde aufgrund eines neuen psychiatrischen Gutachters des Peinigers von Patricia nun doch nichts.

Medienberichten zufolge haben ihm Experten eine „erhebliche psychische Grundstörung“ und einen „explosiv-aggressiven Charakter mit der Neigung zu erheblicher Gewaltdelinquenz“ attestiert. Das bedeutet, dass der Jugendliche als gemeingefährlich eingestuft wird.

Freilassung nur nach Gutachten

In solchen Fällen sieht das Gesetz eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vor. Dabei gibt es für die Insassen kein fixes Entlassungsdatum.

Erst wenn ein Gutachten zum Schluss kommt, dass Abuu nicht mehr gefährlich sei, könne er freikommen.

Die Mutter des bereits mehrfach verurteilten Gewalttäters will gegen die Einweisung ihres Sohnes nun Einspruch erheben. Sie hat ersten Informationen zufolge einen Anwalt mit dem Fall beauftragt.

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  1. swiss-austrianer
    15.08.2017

    Da gibt es nur eine logische Konsequenz: Sohn mit Mutter unverzüglich ausweisen. In Tschetschenien ist der “Jugendliche” mit seiner Gewaltbereitschaft und -tätigkeit sicherlich besser aufgehoben, als in Europa resp. Österreich. Nicht zu vergessen, für beide eine lebenslange Einreisesperre für den Schengenraum oder zumindest für Österreich zu verhängen.

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