von ih 08.08.2017 17:50 Uhr

Mutmaßlicher Sex-Angreifer wieder frei

Der 18-jährige Afghane, der auf dem Wiener Donauinselfest eine junge Frau versucht haben soll zu vergewaltigen, ist am Dienstag wieder freigelassen worden. Laut einem Bericht von Heute.at begründete der Richter die Entscheidung damit, weil der mutmaßliche Täter bislang unbescholten gewesen sei.

APA (Archiv/Pfarrhofer)

Wie UT24 berichtete ist es auf dem Wiener Donauinselfest während eines Konzertes von MC Yankoo zu einer feigen Sex-Attacke gekommen. Ein 18-jähriger Afghane soll eine 21-jährige Frau aus der Slowakei versucht haben in ein Gebüsch zu zerren, um über sie herzufallen.

Nachdem der Vorfall medial für große Entrüstung sorgte, ist der Verdächtige nun erstmals vor Gericht vernommen worden. Und gleich der erste Verhandlungstag endete mit einer Überraschung: Der Angeklagte wurde auf Antrag seiner Verteidigerin Alexandra Stuefer enthaftet.

Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit und der sechswöchigen Untersuchungshaft geht das Gericht davon aus, dass es zu keiner Wiederholungstat des Afghanen kommen könne. Außerdem betrachtet das Gesetz den verdächtigen Sex-Angreifer als jungen Erwachsenen – ein Status, der dem 18-Jährigen ebenfalls bei der Entscheidung des Gerichts zu Gute kam.

Opfer will über Videokonferenz aussagen

Staatsanwältin Anja Oberkofler hat sich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Richters nicht vorenthalten. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Prozess wurde somit bereits am ersten Tag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Das Opfer, eine 21-jährige Frau aus der Slowakei, war nicht bei Gericht erschienen. Sie soll demnächst – wenn nötig – über Videokonferenz ihre Zeugenaussage machen.

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  1. Diandl
    09.08.2017

    Das soll eine Ãœberraschung sein, wenn gleich am 1. Verhandlungstag der Schutzsucher enthaftet wurde? Das überrascht bestenfalls den Schreiberling der APA, und selbst der tut nur so als ob. Insgeheim weiß auch er, daß dem “18jährigen” nichts passieren wird. Er wurde zum Fortsetzen der Bereicherung wieder in die Freiheit entlassen.
    Wie will das Opfer übrigens beweisen, daß der Täter einen sogenannten Einzelfall in den Büschen vorhatte? Er hätte ja nur seine Briefmarkensammlung zeigen können, was kein Richter abstrafen würde.

  2. Brennessel
    08.08.2017

    Nein wie schön, das Goldstückchen war bislang unbescholten. Ja dann muss er doch belohnt werden, der Herr Facharbeiter!
    Ach wie schön wenn nur noch lauter IRRE an den Schalthebeln sitzen und von Wohlstandsbesoffenen, Grünen und dummen Geschmeiß beklatscht werden.

    Aber heut ist der internationale Tag der Katze, wenn das kein Grund zum Feiern ist.

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