von ih 08.08.2017 15:57 Uhr

„Bitte auch in deutscher Sprache!“

Wie so oft kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung von Baustellen. So wurden von einer beauftragten Firma aus Welschtirol in der Reschenstraße zwischen den Kreuzungen mit der Piacenza-Straße und der Bari-Straße nur einsprachige Hinweisschilder angebracht. Dagegen protestiert der Südtiroler Heimatbund.

Foto: Südtiroler Heimatbund

Eine Firma aus Welschtirol führt bei der betroffenen Baustelle im Moment Aushubarbeiten für die Telekom durch.

„Da die Arbeiten noch bis zum 14. August andauern werden, sollte die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist“, findet SHB-Obmann Roland Lang.

Mit Luis Walcher würde ein rühriger und heimatbewusster Stadtrat im Bozner Rathaus sitzen. Es bleibt für den SHB daher zu hoffen, dass er sich als Zuständiger für öffentliche Bauten und Arbeitssicherheit, auch hier für die deutsche Sprache einsetzen wird.

Hohe Strafen fällig

Der Südtiroler Heimatbund weist zudem darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist.

Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt etwa bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.

SHB-Obmann Roland Lang fordert die Gemeinde Bozen deshalb auf, umgehend die Baufirma zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen anzuhalten.

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