207.000 Euro für schlechte Silikonbrüste
APA (dpa)
Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen. Der TÜV Rheinland (Deutschland) und der TÜV Rheinland France, die die PIP-Implantate zertifiziert hatten, waren vom Handelsgericht Toulon zu einer Vorschusszahlung von jeweils 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt worden.
Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV im Berufungsverfahren nicht erfolgreich. Die 69 geschädigten Frauen aus Österreich haben die zugesprochenen Summen laut VKI bereits erhalten.
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