von apa 01.06.2017 15:39 Uhr

Mutmaßliche Eizellen-Verwechslung: Zivilprozess vertagt

Nach einer mutmaßlichen Eizellen-Verwechslung in der Klinik des prominenten Fortpflanzungsmediziners Herbert Zech in Bregenz befasst sich seit Donnerstag das Landesgericht Feldkirch mit der Causa. Die 26-jährige Schweizerin Kristina V. hat das Zentrum von Zech auf Herausgabe von Daten geklagt, um ihre leiblichen Eltern ausfindig machen zu können. Der Zivilprozess wurde nach zwei Stunden vertagt.

APA

Die Schweizerin ist nachweislich nicht mit ihren vermeintlichen Eltern verwandt. Ihrer Darstellung zufolge ist ihrer Mutter in Zechs Zentrum für In-Vitro-Fertilisation 1990 versehentlich die befruchtete Eizelle eines anderen Paares implantiert worden.

Um herauszubekommen, wer ihre genetischen Eltern sind, ist sie mit Zech in Kontakt getreten. Dieser habe jedoch in einem Schreiben mitgeteilt, dass er mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr verfüge, hatte die Schweizerin Anfang Mai in einer Pressekonferenz erklärt.

Dabei ließ es die 26-Jährige aber nicht bewenden. Sie versucht nun mit Hilfe des Gerichts, an Daten anderer Paare zu gelangen, die möglicherweise ihre Eltern sein könnten. So will sie Schritt für Schritt überprüfen, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Beim Prozessauftakt am Donnerstag gab es nur wenig, worüber sich die beiden Parteien einig war. So betonte etwa die Beklagtenseite – Zech war nicht persönlich anwesend – dass sie niemals zugestanden habe, dass der Fehler auf ihrer Seite passiert sei. Abgesehen davon, dass die Daten nicht mehr vorhanden seien, wäre es verboten sie herauszugeben. Für betroffene Paare sei es eine emotionale Belastung und Zumutung, nach so langer Zeit mit einem so sensiblen Thema konfrontiert zu werden.

Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich neben der Frage, wo die Verwechslung stattgefunden hat, aber auch hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen oder der Schuldfrage. Der Prozess wurde nach zwei Stunden von Richterin Birgit Vetter vertagt und wird voraussichtlich im Juli fortgesetzt.

Die Schwester von Kristina V. – ebenfalls durch In-Vitro-Fertilisation in Zechs Zentrum Bregenz gezeugt – hat mittlerweile ebenfalls eine Klage eingereicht, und zwar auf Schadenersatz. In ihrem Fall kann der Vater nicht ihr genetischer Vater sein. Zech hat im Fall der Schwester zu keiner Zeit einen Fehler eingeräumt. Sein Anwalt Michael Konzett ließ im Mai verlauten, dass “ungewöhnliche Vorkommnisse” Zech den gesamten Sachverhalt “kritisch hinterfragen lassen und eine Neubewertung notwendig machen”. Sollte sich allerdings herausstellen, dass bei den Behandlungen in den frühen 1990er-Jahren Fehler unterlaufen sind, die zu einer Verwechslung geführt haben, werde Zech voll und ganz zu seiner Verantwortung stehen.

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