von fe 12.05.2017 10:13 Uhr

Der „Wahlkampfkosten-Witz“

Für Andreas Pöder ist die Wahlkampfkostenregelung des derzeit diskutierten Landtagswahlgesetzenwurfs der SVP ein „Wahlkampfkosten-Witz“.„Die Begrenzung der Wahlkampfkosten wie sie im SVP-Landtagswahlgesetzentwurf enthalten ist in Wirklichkeit ein Freibrief gerade auch für die SVP, von einer Million aufwärts für den Landtagswahlkampf auszugeben“, so der Abgeordnete.

APA (Symbolbild)

30.000 Euro könne laut SVP-Vorschlag jeder Kandidat oder jede Kandidatin für den Wahlkampf höchsten ausgeben, für die Partei gibt es keine Obergrenze.

„Damit könnten beispielsweise allein die 35 Kandidaten der SVP zusammen über eine Million Euro für den Wahlkampf ausgeben und die Partei zusätzlich nochmals eine Million oder eine halbe Million, je nachdem, was die Parteikassa zulässt“, so Pöder.

„Eine echte Wahlkampfkostendeckelung sieht anders aus. Da muss wenn schon eine Gesamt-Obergrenze für Partei und Kandidaten zusammen eingeführt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine strikte Obergrenze von 15.000 Euro je Kandidaten für die gesamte Parteiliste – das wären bei 35 Kandidaten 525.000 Euro und kein Cent mehr. Die Partei selbst müsste dann die 525.000 Euro einteilen – nach Kandidaten- und Parteiwahlkampf. Zum einen würde damit eine Art Chancengleichheit zwischen Parteien und Kandidaten geschaffen und auch die Wahlkampfschlacht würde etwas eingeschränkt“, so Pöder.

Die Spendenregelung im SVP-Wahlgesetzentwurf hält der Abgeordnete für undurchsichtig: Erst ab einer Spende von 5.000 Euro muss eine Spende angegeben werden.
„Wenn jemand einem Kandidaten 4.990 Euro spendet, also immerhin fast ein Sechstel der höchstzulässigen Wahlkampfausgaben für einen Kandidaten (laut SVP-Vorschlag), dann muss er nicht angegeben werden. Die Regelung ist dermaßen schwammig, dass nicht klar ist, ob beispielsweise jemand auch mehrmals 4.990 Euro Spenden kann und die Spende dann vom Kandidaten verschwiegen werden kann“, so Pöder.

„Besser wäre es, entweder alle Spenden oder beispielsweise Spenden ab 1.000 Euro anzugeben – und zwar in jedem Fall auch, wenn ein und derselbe Spender durch mehrere Spenden diesen Betrag überschreitet.“

Pöder hat diesbezüglich Änderungsanträge zum Landtagswahlgesetzentwurf der SVP eingebracht.

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