Geoblocking-Verordnung: Online-Handel unter Druck
Die Geoblocking-Verordnung, welche am Dienstag den Binnenmarkt-Ausschuss des Europäischen Parlaments passiert hat, soll jedem Konsumenten in der EU die Möglichkeit geben, in jedem europäischen Online-Shop Waren zu bestellen. Das klinge durchaus charmant. De facto werde mit der Verordnung jedoch das Recht der Vertragsfreiheit massiv verletzt.
„Nach der Verordnung darf ein Konsument nicht aufgrund seiner Nationalität oder seines Aufenthaltsortes diskriminiert werden. Händler sind somit gezwungen, jedem Konsumenten in ganz Europa Waren zu verkaufen. Diese neue Verpflichtung zum Vertragsabschluss widerspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dagegen wehren wir uns, denn jedem Händler muss es selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, wem er Waren verkauft und wem nicht“, kritisiert Barbara M. Thaler, WK-Vizepräsidentin und Sprecherin des Tiroler Internethandels.
Kunde muss im Ausland geklagt werden
Die geplante Verordnung habe weitreichende negative Konsequenzen für die Handelsunternehmen und lasse viele wichtige Fragen ungeklärt. Etwa jene, wie mit Gewährleistungsansprüchen umzugehen sei oder ob ein österreichischer Händler alle Zahlungsmethoden, die er heimischen Kunden anbiete, auch für Kunden in ganz Europa zur Verfügung stellen müsse
Ein weiterer Kritikpunkt aus Sicht des Handels sei, dass der Konsument bei Rechtsstreitigkeiten in seinem Heimatland geklagt werden müsse. Die damit verbundenen Kosten seien für die Unternehmen unzumutbar, findet Thaler.