Räuchern als Frostschutz ab heute erlaubt
„Nach den Ernteausfällen im vergangenen Jahr droht auch heuer ein massiver Verlust durch den bevorstehenden Kälteeinbruch. Viele Obstbäuerinnen und Obstbauern fürchten um ihre Ernte“, wissen LHStvin Ingrid Felipe und LHStv Josef Geisler.
Mit einer Ausnahme vom Bundesluftreinhaltegesetz wird nun per Verordnung das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Forstschutzes ab heute, den 19.April, bis zum 15. Juni 2017 erlaubt. Das Räuchern ist eine einfache und kostengünstige Abwehrmaßnahme. Der Effekt beruht darauf, dass durch die Verneblung die Wärmeabstrahlung vermindert wird.
Land erlässt Verordnung
Um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen, ist eine möglichst vollständige Vernebelung der Anlage notwendig. Es ist darauf zu achten, dass es durch die starke Rauchentwicklung zu keiner Gefährdung des Verkehrs kommt. Normalerweise ist das Verbrennen biogener Materialen außerhalb von Anlagen verboten. In bestimmten Situationen kann es zeitliche und räumliche Ausnahmen von diesem Verbot geben.
Das Land Tirol hat nunmehr eine Verordnung erlassen, die das Verbrennen biogener Materialien als Abwehrmaßnahme gegen die drohenden Schäden im Obstbau erlaubt. Ähnliche Ausnahmen vom Bundesluftreinhaltegesetz hat es in Tirol bereits zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand gegeben.
In Nord- und Osttirol wird auf 200 Hektar Fläche Obstbau betrieben. Minusgrade und Schneefall führten bereits im April 2016 zu massiven Forstschäden und teilweise kompletten Ernteausfällen in den Obst- und Beerenkulturen.