von lf 25.03.2017 11:05 Uhr

Zwangsräumung: Das sagt der Bürgermeister

Der Hof einer Südtiroler Familie aus Buchholz (Salurn) ist am Freitag zwangsgeräumt worden (hier geht es zum Artikel). Das Grundstück war mit einer Hypothek belastet und wurde versteigert. UT24 hat den Salurner Bürgermeister Roland Lazzeri zur Causa befragt.

Foto: UT24

Herr Lazzeri, was ist Ihre Meinung zu der Zwangsräumung des Hofes in ihrer Gemeinde?

Die Geschichte hat sich schon eine längere Zeit hinausgezogen. Tatsache ist, dass der Hof ersteigert wurde. Der Eigentümer hat mehrmals erfolgreich den Termin der Zwangsräumung hinausgezögert und über eine Verlängerung verhandelt. Nun ist das Ultimatum abgelaufen und der Eigentümer musste den Hof räumen. Wir haben unser Bestes versucht, der Familie zu helfen. Wir können aber auch keine Wunder wirken. Der Eigentümer hat gehofft, im Stande zu sein, den Hof zurückzukaufen. Er hatte genügend Zeit, sich auf die Situation vorzubereiten.

Die Gemeinde hat also versucht, sich schützend vor die Familie zu stellen?

Ja, im Bereich des Möglichen. Wir als Gemeinde haben nicht viel Spielraum. Es gibt einen Gerichtsbeschluss. Die Familie muss demnach den Hof verlassen. Wir haben versucht, durch die Hilfe der Sozialdienste zu intervenieren. Dort haben wir den Auftrag erteilt, die Situation genauer zu überprüfen. Die Sozialdienste sind aber nur dafür zuständig, dass die Familie eine Unterkunft findet. Mehr konnten wir nicht für sie tun. So leid es einem auch tut: die Situation ist unglücklich, vor allem, weil minderjährige Kinder im Spiel sind.

Der alte Eigentümer fühlt sich ungerecht behandelt und spricht von Betrug. Wie stehen dazu?

Er ist der Meinung, vom Bankinstitut nicht gerecht behandelt worden zu sein. Zu beurteilen, ob das tatsächlich der Fall war, liegt allerdings nicht in meinem Ermessen. Der Käufer hat den Hof bei einer Versteigerung erworben. Dieser Schritt ist keineswegs zu verurteilen. Hätte er den Kauf nicht getätigt, hätte es bestimmt einen anderen Interessenten gegeben. Ob die Versteigerung des Hofes nun gerechtfertigt ist oder nicht, lasse ich andere beurteilen. Außerdem kenne ich die Hintergründe zu wenig.

Konnte denn bereits eine neue Bleibe für die Familie gefunden werden?

Die Sozialdienste haben uns mitgeteilt, dass die Betroffenen die finanziellen Möglichkeiten haben, sich eine Mietwohnung zu suchen. Somit besteht nicht die Gefahr, dass die Familie ohne Dach über dem Kopf bleibt.

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  1. Thomas_Sigmund
    25.03.2017

    Bevor Sie falsche Informationen in die Welt setzen, Herr Bürgermeister, sollten Sie vielleicht wissen, dass der Staat in welchem Sie “Erster Bürger” einer Gemeinde sind, 1977 ein Gesetz erlassen hat (Gesetz Nr. 881 vom 25.10.1977), welches ihn (den Staat) verpflichtet dafür zu sorgen, dass “JEDER” Anrecht auf eine würdige Unterkunft hat. Sie machen es sich zu einfach, die Problematik auf die Sozialdienste abzuschieben und sich dann darauf zu berufen, dass die Sozialdienste festgestellt haben, dass das Einkommen der Familie ausreicht, um sich eine Mietwohnung zu leisten. Da ich den Fall sehr gut kenne, kann ich Ihnen sagen, dass auch das mit der “sie hatten genug Zeit” nicht so stimmt, wie von Ihnen mitgeteilt. Bis zum Schluss ging die betroffene Familie felsenfest davon aus, dass es zu einem Rückkaufangebot kommt. Zurück zu dem Gesetz von 1977. Aus rechtlicher Sicht bin ich überzeugt davon, dass die Gemeinden als kleinste territoriale und hoheitliche Körperschaft des öffentlichen Rechts in einem Staate die Verpflichtung haben für das Wohl ihrer Bürger zu sorgen. Somit gebe ich den Ball wieder an Sie zurück. Aus meiner Sicht, Herr Bürgermeister, stehen Sie genauso wie im Katastrophenfall als “Cheforganisator” Ihrer Gemeinde hier in der direkten politischen und gesellschaftlichen Verantwortung sich für das Wohlergehen dieser Familie zu sorgen. Noch einmal, das was die Sozialdienste in Südtirol sagen steht im WIderspruch zu den bestehenden Gesetzen in Italien. Das Recht auf eine würdige Unterkunft kann in einem Notfall keine Frage davon sein, ob eine Familie mit minderjährigen Kindern ausreichend Geldmittel hat sich eine Mietwohnung zu leisten. Ãœbernehmen Sie die Verantwortung, wenn eines der beiden minderjähirgen Kinder im Freien übernachten muss und dann erfriert oder sonst ein Unglück passiert? Und was ist eigentlich mit den Tieren am Hof? Gibt es einen Plan für diese Tiere? Laut italienischem Gesetz muss es in so einem Fall einen Plan geben für die Tiere aber auch für die Kinder. Und wenn es diesen Plan nicht gibt – und den gibt es hier nicht – dann stehen die Verursacher für die Räumung und auch für das Schicksal der Familie in direkter Verantwortung.

  2. Sbirra
    25.03.2017

    I denk amol wenn die Flüchtlinge olle an Unterkunft mit Toschengeld kriagn lieber Roland sollten mir ins als Aborigines … kuane Gedonken mochen miaßn. Der Stoot sorg fir olle. Molte grazie caro Stato Italiano

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