von apa 20.03.2017 12:03 Uhr

Flüchtlinge: Bisher dreieinhalb Mio. Euro Vergütung für ÖBB

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat auf Anfrage der Grünen die bisherigen Kostenerstattungen für die Flüchtlingstransportleistungen offengelegt. Laut der Anfragebeantwortung wurden der ÖBB Postbus GmbH und der ÖBB-Personenverkehr AG Ende 2016 dreieinhalb Millionen Euro überwiesen. Weitere in Rechnung gestellten Kosten der ÖBB konnte man laut Innenminister bisher noch nicht begleichen.

APA (Eggenberger)

Bis April 2016 wurden laut dem damaligen Konzernchef Christian Kern (SPÖ) insgesamt 300.000 Asylwerber mit 674 Sonderzügen und 1.335 Bussen der ÖBB transportiert. Zusätzlich wurden dabei 70.000 Übernachtungen in Gebäuden und Hallen der ÖBB organisiert. Obwohl sich die Gesamtkosten auf 15 Millionen Euro beliefen, stellte die ÖBB dem Bund nur eine Rechnung von fünf Millionen Euro (für die Vergütung für Sonderzüge und die Reinigungskosten für Bahnhöfe) aus. Im Zuge des Ministerrats Ende September 2015 wurde das Innenministerium für die Refundierung der Kosten zuständig gemacht.

Das Innenressort überwies laut Anfragebeantwortung Ende Dezember 2016 an die ÖBB exakt 3.665.656,13 Euro. Grund für den Zahlungsverzug seien die Abklärung der Zuständigkeiten und eine umfangreiche Überprüfung der Leistungen gewesen, schreibt Sobotka in der Beantwortung.

An private Busunternehmen wurde hingegen bereits mehr als 17 Mio. Euro ausgezahlt. Die Begleichung dieser Rechnungen erfolgte im Gegensatz zu jenen der ÖBB laufend. Der Grüne Verkehrssprecher Georg Willi witterte im “Standard” daher eine Bevorzugung der “wohl schwarzen Busunternehmer” gegenüber der “roten Bundesbahnen” und warf Sobotka “unterschiedliche Zahlungsmoral” vor.

Weitere von der ÖBB in Rechnung gestellten Pauschalkosten wie “zusätzliche Reinigung, Produktion, Aufwand/Personal und Ausfälle”, konnten, so das Innenministerium, “bis dato nicht beglichen werden, da diese im Detail nicht überprüft werden können”. Ob eine Rückerstattung dieser Pauschalkosten an die ÖBB noch zu erwarten ist, wollte man im Innenministerium auf Anfrage der APA mit Verweis auf die Anfragebeantwortung nicht beantworten.

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