von apa 20.03.2017 12:40 Uhr

Bauernvertreter kritisieren Klage nach Kuhattacke

Die nach einer tödlichen Kuhattacke von den Hinterbliebenen der 45-Jährigen beim Landesgericht Innsbruck eingebrachte Schadensersatzklage hat die Tiroler Landwirtschaftskammer als “äußerst kritisch” angesehen. “Sollte dieser Klage stattgegeben werden, wird das Konsequenzen für Tourismus und Landwirtschaft nach sich ziehen”, meinte LK-Präsident Josef Hechenberger am Montag.

APA (dpa)

Es dürfe nicht sein, dass nun der Landwirt zur Verantwortung gezogen werde, “zumal mittels Warnschildern auf die Mutterkuhherde hingewiesen wurde”, argumentierte Hechenberger. Zudem sei es “schlicht unmöglich”, alle Wege abzuzäunen, so der LK-Präsident: “Daher appelliere ich an die Eigenverantwortung der Wanderer – gerade in Begleitung von Hunden – Mutterkuhherden großräumig zu umgehen”. Ziel müsse es sein, ein Nebeneinander von Wanderern und Almwirtschaft auch in Zukunft zu ermöglichen. Almgebiete müssten “Wirtschaftsraum für Bauern bleiben”.

Überdies hätten Landwirtschaft und Tourismus nach dem tragischen Unfall im Sommer 2014 “rasch gehandelt” und in mehreren Sprachen die Informationsbroschüre “Eine Alm ist kein Streichelzoo” gestaltet. Diese werde jedes Jahr allen interessierten Tourismusverbänden, Seilbahnbetrieben usw. zur Verfügung gestellt und informiert anschaulich über die wichtigsten Verhaltensgrundregeln im Weidegebiet.

Zu dem tragischen Unfall war es am 28. Juli 2014 auf einer Alm im Stubaital gekommen. Die 45-Jährige war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch schließlich ihren schweren Verletzungen. Am Montag wurde bekannt, dass der Witwer und der Sohn eine Schadenersatzklage beim Landesgericht Innsbruck eingebracht hatten.

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