„Streben nach Unabhängigkeit ist keine Straftat“
Die beiden SHB-Vertreter Roland Lang und Meinrad Berger in Brescia - Foto: SHB
Laut Aussage des Staatsanwaltes sei bereits das Streben nach Unabhängigkeit eine Straftat. Der Staatsanwalt scheint sich im Völkerrecht nicht besonders gut auszukennen, stellt der SHB-Obmann in diesem Zusammenhang fest.
Denn die Menschenrechte, zu denen das Selbstbestimmungsrecht zähle, stünden über jeder Verfassung. Außerdem habe Italien im Jahre 1977 die Menschenrechtspakte mit Gesetz Nr. 881 ratifiziert.
Auch laut diesem Dokument stehe jedem Volk das Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung explizit zu, unterstreicht der SHB-Obmann.