von lf 15.03.2017 09:21 Uhr

Lug und Trug: Diese Ãœbeltaten bleiben ungestraft

Ob Urkundenfälscher, Verkehrsrowdy oder Exhibitionist – das Recht ist voller Rechtslücken. Zwei aus diversen Fernsehshows bekannte deutsche Rechtsanwälte zeigen in ihrem neuen Buch „Garantiert nicht strafbar“, wie man am besten lügen und betrügen kann, ohne dabei straffällig zu werden.

APA (ORF/Rohrhofer)

Laut den Autoren Stephan Lucas und Alexander Stevens, wimmeln die Gesetze nur so von Widersprüchen und Lücken. Die Botschaft: Fast alles ist erlaubt, sofern man die richtigen Paragrafen kennt. In mehr als 33 Fallbeispielen verdeutlichen die aus TV-Shows bekannten Autoren ihre Behauptung.

UT24 hat drei spannende Gesetzeslücken herausgepickt:

Fallbeispiel Nr. 1: Schwarzfahren: Laut den Anwälten kann man eine Strafe für Schwarzfahren vorbeugen, in dem man ein Leibchen mit der Aufschrift „Ich fahre umsonst – ohne Fahrschein“ trägt. Damit umgeht man im deutschen Recht den Tatbestand der „Leistungserschleichung“, womit man bei einer Kontrolle zwar einen Aufpreis verrichten muss, allerdigs keine Strafe zahlt.

Fallbeispiel Nr. 2 – Beamtenbeleidigung: Falls Sie das dringende Bedürfnis verspüren, Beamte und andere Autoritätspersonen beschimpfen zu wollen, so verwenden Sie am besten die Formulierung „Sie können mich mal am Schlumpf schlumpfen“. Absolut straffrei, so die Autoren.

Fallbeispiel Nr. 3 – Gefängnisausbruch: Laut den Autoren ist der Ausbruch aus einer Haftanstalt prinzipiell nicht strafbar. Solange man nicht alle möglichen Delikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl oder Widerstand gegen Vollzugsbeamte begeht, gilt man laut deutschem Recht als „Opfer seines Fluchtverhaltens“ und kann strafrechtlich nicht belangt werden.

Auch das hätten Sie nicht erwartet: Zur Abwendung der Schuldfähigkeit für Kapitalverbrechen, wozu schwere Straftaten wie Mord oder Raub gehören, reichen in Deutschland 3,3 Promille Blutalkohol aus.

Verblüffend aber wahr: Im deutschen Bundesland Hessen könnte das Grundgesetzt von 1949, in dem die Todesstrafe verboten wird, durch einen einfachen Volksentscheid abgeschafft werden – die Todesstrafe hätte damit wieder Gültigkeit.

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