von lf 15.03.2017 11:20 Uhr

EuGH Kopftuch-Urteil: Zu viele Ausnahmen

Die Nachricht über das EuGH-Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ging am Diestag durch sämtliche Medien. Gemäß dem Urteil können Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen das Tragen eines Kopftuches untersagen. Der freiheitlichen Ulli Mair geht das Urteil nicht weit genug.

APA (dpa)

Die Freiheitliche Fraktionssprecherin sieht im Urteil des Gerichtshofes zwar eine richtungsweisende Entscheidung, diese müsse jedoch auf den öffentlichen Raum ausgeweitet und weitaus restriktiver umgesetzt werden.

„Das EuGH-Urteil kann als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, aber die vielen Ausnahmefälle, in denen das Kopftuch nach wie vor erlaubt ist, lassen den klaren Assimilierungsdruck für Einwanderer in Europa vermissen. Wir Freiheitliche erwarten uns auch ein Kopftuchverbot für Kindergärten, Schulen, Universitäten und generell im öffentlichen Dienst. Hierzu wurden etliche Anträge im Landtag deponiert, diskutiert und von der SVP-Mehrheit abgelehnt“, so Mair.

Das Kopftuch sei ein klarer Ausdruck für eine vorhandene Gegen- und Parallelgesellschaft, die in nicht wenigen Fällen zu einer Radikalisierung in muslimischen Kreisen führe. Das Tuch behindert außerdem die notwendige Integration von Frauen. „Die mühsam errungenen Frauenrechte werden von bestimmenden Männern in diesen Kreisen torpediert. Das Kopftuch ist weder nur eine Kopfbedeckung oder ein rein religiöses Symbol, denn es führt die Scharia mit im Gepäck“, so Mair.

Ein strenges Kopftuchverbot ist laut Mair einen sinnvoller Teil der Assimilation: „Sie müssen sich zu unserer Verfassung bekennen, unsere Regeln und Gesetze beachten und dürfen kein Kopftuch, keine Burka und keinen Niqab tragen. Alles andere wäre Augenauswischerei.“

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