von apa 14.03.2017 08:55 Uhr

Gorbach mit Pensionsbeschwerde beim VfGH offenbar abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat offenbar die Beschwerde von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs abgewiesen. Dies berichteten die “Vorarlberger Nachrichten” ohne Quellenangabe. Vom VfGH gab es diesbezüglich keine Bestätigung. Sprecher Wolfgang Sablatnig verwies gegenüber der APA auf das offene Verfahren.

APA

Fragen zum Ausgang des Verfahrens oder zu Terminen könne er deshalb nicht beantworten, betonte Sablatnig. Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hatte in seiner Beschwerde die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre im Vorarlberger Bezügegesetz 2010 als verfassungswidrig angesehen. Gorbach, der Ende Juli 2016 60 Jahre alt wurde, war mit seinem Ansinnen zuvor bereits beim Land und dem Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Das Land hatte die rückwirkende Auszahlung seiner Pensionsansprüche (bis Februar 2013) mit dem Hinweis abgewiesen, dass der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Gorbach “wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt” sei. Darüber hinaus bezifferte das Land Vorarlberg die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.

Diese Haltung nahm im September 2016 auch das Landesverwaltungsgericht ein und wies die Beschwerde ab. Die Anhebung des Pensionsalters stelle keinen Entzug und keine Kürzung von Pensionsansprüchen dar, betonte das Gericht in einer Stellungnahme. Es sei mit der Gesetzesänderung lediglich der “atypisch frühe Beginn” beseitigt worden. Damit seien die pensionsrechtlichen Regelungen für Landespolitiker an jene von Bundespolitikern angepasst und Politikerprivilegien abgebaut worden, hieß es.

Ex-Vizekanzler Gorbach hatte zuvor die Änderung des Landesbezügegesetzes aus 2010 als “einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte” kritisiert. In einer Erklärung seines Anwalts sprach er von einem Verstoß gegen die Verfassung.

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