Vermarktung von “OneCoin” erneut untersagt
Aus den von der Behörde erfassten Informationen sei hervorgegangen, dass auch besagte Firmen am Vertrieb des Verkaufs- und Verteilungsprogramms der Krpytowährung und den damit verbundenen Weiterbildungspaketen beteiligt seien.
Die AGCM hatte ein Verfahren gegen die Firma One Network Services Ltd und drei Inhabern von Internet-Domains eingeleitet, und einen vorsorglichen Stopp der Aktivitäten im gesamten Staatsgebiet in Bezug auf die Kryptowährung verhängt.
Illegales System festgestellt
Der Großteil der Einkünfte, so die AGCM, käme nicht aus dem Verkauf des virtuellen Gelds OneCoin, sondern vielmehr aus den Quoten, die die Verbraucher beim Eintritt ins System bezahlen würden. Dieselben Verbraucher müssten dann weitere Einsteiger finden, um ihrerseits Gewinne erzielen zu können.
Diese Art des Vorgehens scheint typisch für ein illegales Pyramidensystem zu sein. Bei der Sammlung der Elemente, die zur Ausweitung der Maßnahme geführt haben, wurde die AGCM von der Antitrust-Abteilung der staatlichen Finanzwache unterstützt.
Wie UT24 berichtete, wurde bereits Anfang Jänner dieses Jahres vonseiten der Antitrust-Behörde jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung “OneCoin” untersagt.