Pöder will „Fütterung von Medien“ beenden
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Je Medienkonzern und Medienhaus darf in Zukunft nur noch ein Spartenmedium gefördert werden, also ein Printmedium, ein Onlineportal, ein Rundfunkmedium.
Der Abgeordnete erinnert in diesem Zusammenhang daran, bereits in einer Stellungnahme am 23. Oktober letzten Jahres, unterstrichen zu haben, dass es inakzeptabel sei, dass mehrere Medien und Medienportale eines einzigen Medienhauses steuerlich gefördert und mit öffentlichen Werbegeldern würden.
„Damit entsteht eine Förderungskonzentration die gleichzeitig eine Medienkonzentration ist und dem Ziel der Medienvielfalt widerspricht“, kritisiert Pöder. Er fordert daher, noch vor dem Landtagswahlkampf 2018 eine Reform des Mediengesetzes zu beschließen.