von red 22.02.2017 14:35 Uhr

Konvent der 33: ASGB kritisiert Stellungnahme der Gewerkschaftsbünde

Im Voraus der letzten Sitzung des Konvent der 33 wurde von den konföderierten Gewerkschaften eine gemeinsame Stellungnahme zu Themen der Arbeitsmarktpolitik an die Mitglieder des Konvents versandt. Der ASGB distanziert sich nun entschieden von deren Inhalt.

Foto: Facebook/Autonomiekonvent

Für den Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund weist die Stellungnahme der Gewerkschaftsbünde AGB/CGIL, SGBCisl und UIL-SGK gefährliche zentralistische Züge auf, die autonomiepolitisch einen Rückschritt darstellen. In einer Replik wird nun auf alle Punkte des Positionspapiers eingegangen:

Die Forderung der drei konföderierten Gewerkschaften, der Schulunterricht sollte sich an das Modell der Universität Bozen anlehnen, lehnt der ASGB ab. Vielmehr solle darüber nachgedacht werden, inwiefern man die Unterrichtsmethodik während des Fremdsprachenlernens ändert: „Sprechen muss Priorität haben! Es ist außerdem Tatsache, dass Fächer in deutscher Sprache an der Universität Bozen im Verhältnis zum Englischen und Italienischen ins Hintertreffen geraten sind. Das Recht auf muttersprachlichen Unterricht ist eine fundamentale Grundsäule des Autonomiestatutes und Voraussetzung für funktionierenden Minderheitenschutz.“

Kompetenzen bei der Arbeitssicherheit

Die nationalen Gewerkschaftsbünde stellen fest, dass es im Bereich der Arbeitssicherheit keine weiteren autonomen Kompetenzen bräuchte: Laut ASGB ist das Gegenteil der Fall: „Zum einen widerspricht eine ad hoc Ablehnung zusätzlicher Kompetenzen eindeutig dem Geist der Autonomie, zum anderen dürfen wir nicht vergessen, dass Südtirols Arbeitswelt teilweise komplett andere Bedürfnisse aufweist, wie jene im restlichen Staatsgebiet.“ Es sollte laut ASGB in Zukunft möglich sein, im Rahmen der EU-Richtlinien autonom über den Bereich der Arbeitssicherheit entscheiden können.

Maßgeschneiderte Sozialvorsorge

Die Forderung der Konföderierten Gewerkschaft, die Leistung im Bereich Sozialvorsorge auf nationaler Ebene einheitlich zu gestalten, sind laut ASGB absoluter Nonsens, der deren zentralistischen Tendenzen offenlege. Die Forderung, die Sozialvorsorge auf lokaler Ebene selbst zu verwalten, sei aus autonomiepolitischer Sicht die einzig sinnvolle.

Würde dem Wunsch der konföderierten Gewerkschaften entsprochen und es gäbe eine einheitliche Regelung im gesamten Staatsgebiet, würden folgende Leistungen wegfallen: „Die Pflegesicherung, das Lebensminimum, die Mietbeiträge, die Wohnbauförderung, das Landesfamiliengeld, das regionale Familiengeld und weitere Unterstützungsmaßnahmen der Region sowie die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten“, erklärt der ASGB.

Zuständigkeit bei Kollektivverträgen

Die konföderierten Gewerkschaften weisen in ihrer Stellungsnahme des weiteren darauf hin, dass die privaten Kollektivvertragsverhandlungen in den Bereich des Privatrechts fallen würden und deshalb in freiem Ermessen der Sozialpartner seien. Autonome Zuständigkeiten im Bereich der Kollektivverträge seien laut ASGB unbedingt auszubauen.

Genau dann könne die Autonome Provinz Südtirol nämlich einen rechtlichen Rahmen festlegen, außerhalb dem sich die Verhandlungspartner nicht zu bewegen haben – auch bei privaten Kollektivverträgen. Innerhalb dieses Rahmens müsse festgelegt werden, dass kollektivvertraglich zugesicherte Einzahlungen in Renten- und Sanitätsfonds – wenn vorhanden – ausschließlich in lokal verwaltete zu erfolgen haben.

Asyl- und Aufenthaltsrecht

Auch zum Thema Einwanderung wurde in dem Dokument ein Punkt angeführt. Darin wird behauptet, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht laut Verfassung in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates fällt und sich deshalb jede Diskussion erübrigen würde.

Auch hier widerspricht der ASGB: „Die italienische Verfassung ist genauso wie das Autonomiestatut kein starres Konstrukt, sondern kann innerhalb der selbst gesetzten Schranken abgeändert werden. Von daher kann nicht die Rede davon sein, dass sich von vorn herein jede Diskussion darüber erübrigen würde.“ Dies möge aus der Sicht der drei nationalen Gewerkschaftsbünde in Südtirol so sein, der ASGB stehte jeglichen Diskussionen zum Autonomieausbau offen gegenüber.

Steuer und Haushaltspolitik

Auf die Behauptung, die Forderung nach Vollautonomie bei der Steuer- und Haushaltpolitik sei nicht umsetzbar, reagiert der ASGB wie folgt: „Naturgemäß ist bei ausreichendem Willen alles umsetzbar, Einigkeit zwischen den Verhandlungspartnern vorausgesetzt. Da es diesbezüglich keine selbst auferlegten Schranken der Verfassung gibt, ist eine Diskussion darüber durchaus sinnvoll und legitim.“

Arbeit im Konvent

Abschließend fordern die drei nationalen Gewerkschaften den Konvent auf in dem Papier auf, pragmatischer zu arbeiten, denn es bedürfe das Prozedere laut Art. 138 der Verfassung zur Überarbeitung des geltenden Autonomiestatuts.

Diese Aufforderung dem Konvent der 33 gegenüber zu tätigen, findet der ASGB nicht nurunangebracht sondern äußerst präpotent. Die Mitglieder des Konvents der 33 seien sich über das in der Verfassung verankerte Prozedere zur Überarbeitung des Autonomiestatutes durchaus im Klaren.

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