von apa 15.02.2017 10:18 Uhr

EU-Parlament gibt endgültig grünes Licht für CETA

Das EU-Parlament in Straßburg hat am Mittwoch endgültig grünes Licht für das umstrittene Freihandelsabkommen mit Kanada gegeben. Die Zustimmung zu CETA fiel größer als erwartet aus. 408 Abgeordnete votierten dafür, 254 dagegen, 33 enthielten sich der Stimme. Damit können jene Teile von CETA, die unter EU-Verantwortung fallen, vorläufig in Kraft treten.

APA

Neben CETA hat das EU-Parlament auch das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Kanada angenommen. Es ergänzt CETA und soll die bilaterale Zusammenarbeit bei einer breiten Palette von nicht handelsbezogenen Anliegen fördern. Dies betrifft die Bereiche Außen- und Sicherheitspolitik, Bekämpfung von Terrorismus oder organisiertes Verbrechen, nachhaltige Entwicklung oder Forschung und Kultur. Hier stimmten 506 Abgeordnete dafür, 142 dagegen und 43 enthielten sich der Stimme.

In der Debatte im Europaparlament gingen teils die Wogen zwischen Befürwortern und Kritikern hoch. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström lobte die Vorzüge von CETA. Vor allem KMU würden profitieren und 80 Prozent der 7.000 Unternehmen, die heute nach Kanada exportieren, seien eben Klein- und Mittelbetriebe. Zölle würden abgebaut, der Marktzugang erleichtert und Bürokratie abgeschafft. Deswegen gehe es “zu weit, das Handelsabkommen als Staatsstreich zu bezeichnen”, empörte sich die Kommissarin.

Der ÖVP-Delegationschef Othmar Karas warnte davor, sich abzuschotten. Wer dies mache, verliere, “wir gestalten”. Die Debatte im EU-Parlament bezeichnete er als Auseinandersetzung zwischen Verantwortung übernehmen und Ängste schüren, zwischen Globalisierung regeln oder sich abschotten, zwischen Zukunft gestalten oder Chancen verspielen.

Die SPÖ-Europamandatarin Karoline Graswander-Hainz meinte, CETA “ist kein Teufelswerk, da irren viele Kritiker”. Allerdings sei der Vertrag intransparent verhandelt worden. CETA gebe nicht die richtigen Antworten auf die Globalisierung, deswegen stimme sie dagegen. Die Lehre daraus sei, dass sich CETA nicht wiederholen dürfe.

Der FPÖ-EU-Abgeordnete Franz Obermayr lehnt CETA ab. Die Schiedsgerichte seien eine Paralleljustiz, die parlamentarische Meinungsbildung werde ausgehöhlt, das Vorsorgeprinzip abgeschafft und der Verbraucherschutz in Europa geschädigt. CETA bleibe ein trojanisches Pferd, das europäische Werte gefährde.

Der deutsche Grüne EU-Mandatar Klaus Buchner meinte, CETA bedeute Demokratieabbau und Einschränkungen des Arbeitsrechts. Die Schiedsgerichtsverfahren ziehe den Steuerzahlern Milliarden Euro aus der Tasche und baue das Sozialwesen ab.

Der liberale Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff kritisierte die Grünen. Diese würden den rechten Nationalismus für schlecht, aber den linken Nationalismus für gut halten, die rechte Abschottung für gut, aber die linke für schlecht halten. “Beides sind Lügen”.

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments müssen Bereiche in nationaler Zuständigkeit, wie der umstrittene Investorenschutz, noch von den nationalen Parlamenten der 28 EU-Staaten einzeln ratifiziert werden. Erst danach tritt CETA endgültig in Kraft. Eine Frist gibt es keine. Die EU-Staaten können nur zustimmen oder ablehnen, Nachverhandlungen sind nicht mehr möglich.

In Österreich müssen Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident das Abkommen ratifizieren. Der Bundespräsident könnte ein Veto einlegen, wozu allerdings ein hinreichender Grund notwendig wäre. Falls ein Parlament eines EU-Landes die Ratifizierung verweigert, kann CETA nicht in Kraft treten. Es ist auf EU-Ebene nicht geregelt, was dann passiert. Vermutlich muss dann der EU-Ministerrat darüber entscheiden, ob CETA endgültig gescheitert ist.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments. “Wir haben ein gutes und faires Abkommen erreicht, das den Handel beleben und Arbeitsplätze sichern wird”, sagte Mitterlehner am Mittwoch zur APA. Gerade ein Exportland wie Österreich werde von dem Abkommen profitieren. Österreichs hohe Qualitätsstandards seien mehrfach abgesichert, das staatliche Regulierungsrecht sei sowohl in der Präambel als auch im Vertrag selbst festgehalten, betonte Mitterlehner.

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