von ih 14.02.2017 11:14 Uhr

Diskussion über Reform des Schiedsgerichts

Vergangene Woche organisierte das Schiedsgericht eine Tagung zur Überarbeitung der aktuellen Schiedsordnung in der Bozner Handelskammer. Ziel der anstehenden Reform ist es, aktuellen Anforderungen, wie etwa der Digitalisierung und der Internationalisierung, noch besser gerecht zu werden.

Foto: Handelskammer Bozen

Seit Jahren findet das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen großen Zuspruch. Es bietet verschiedene Verfahren an, um Geschäftskonflikte schnell und kostengünstig zu lösen, darunter das Schiedsverfahren und Gutachten zu Verträgen.

Das Bozner Schiedsgericht profitiert von seiner vorteilhaften Position an der Schnittstelle zwischen dem deutschen und dem italienischen Sprachraum sowie zwischen mehreren Wirtschaftsräumen Europas. Aus diesem Grund ist es geradezu prädestiniert, eine wichtige Klärungs-, Vermittlungs- und Streitbeilegungsfunktion im regionalen und grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr einzunehmen.

„Das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen soll sukzessive zu einer international tätigen Schiedsstelle ausgebaut werden“, so der Generalsekretär der Handelskammer Bozen Alfred Aberer. Deshalb sei es wichtig, am Puls der Zeit zu bleiben und den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen, wie etwa der elektronischen Abwicklung der Streitverfahren.

Namhafte Experten unterbreiten Vorschläge

Im Rahmen der Tagung am vergangenen Freitag in der Handelskammer Bozen wurden wichtige Reformszenarien angesprochen und diskutiert. Dazu konnten namhafte Experten gewonnen werden, die die Reformvorschläge präsentierten und mit Praktikern vor Ort diskutierten.

Dazu zählte Prof. Peter Kindler von der Universität München, der eine Analyse der Bozner Schiedsordnung und Vorschläge für ihre Reform vorstellte. Strategische Ansätze für eine verstärkte internationale Ausrichtung des Bozner Schiedsgerichts lieferten Prof. Alexander Schopper und Dr. Florian Kremslehner von der Universität Innsbruck.

Die Digitalisierung des Schiedsverfahrens und die Bestimmung der Verfahrenskosten nahm Prof. Claudia Sandei von der Universität Padua unter die Lupe.

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