von ih 20.01.2017 15:38 Uhr

Zehn Monate bedingt für Vorwurf der Kindesmisshandlung

Zu zehn Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe ist am Freitag ein 31-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Dem Mann aus Ghana, der schon im Jahr 2015 vor Gericht gestanden war, war vorgeworfen worden, zwei seiner Kinder jeweils einen Oberschenkel gebrochen zu haben. Das Urteil von damals, ein Freispruch, wurde aber teilweise aufgehoben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

APA (Archiv)

Im Jahr 2011 war die damals fünf Monate alte Tochter des Angeklagten mit einem gebrochenen Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht worden. Zwei Jahre später wurde bei dem damals acht Monate alten Sohn die gleiche Verletzung festgestellt. Er war von Geburt an beeinträchtigt, musste mit einer Magensonde ernährt werden und starb 2014 an den Folgen seiner Behinderung. Während der Freispruch zu dem Oberschenkelbruch des Buben rechtskräftig ist, musste der Fall des Mädchens aus dem Jahr 2011 neu verhandelt werden.

Wie schon bei der ersten Verhandlung betonte die Sachverständige, Regina Gatternig, auch am Freitag, dass sich das Mädchen nicht selbst verletzt haben konnte. “Es hat sich dabei um einen Wulstbruch gehandelt, das ist einer der häufigsten Brüche bei Kindesmisshandlungen”, so Gatternig. Vermutungen des Angeklagten und seiner Ehefrau, dass der Bruch entstanden sein könnte, als das Mädchen seine Beine durch die Stäbe des Gitterbetts gesteckt und sich gedreht hatte, wies die Sachverständige zurück: “Das geht nicht. Und wenn jemand am Gitterbett vorbeigegangen und am Bein hängengeblieben wäre, dann hätte das einen Keilbruch und nicht einen Wulstbruch verursacht.” Es sei zwar theoretisch möglich, dass sich das Mädchen bei einem Sturz vom Wickeltisch verletzt haben könnte, so Gatternig: “Aber davon war nie die Rede.”

“Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund”, machte Richter Gernot Kugi den Angeklagten aufmerksam. Der blieb aber bei seiner Aussage: “Ich war es nicht. Seit wir das Kinderbett gewechselt haben, ist dem Mädchen nie mehr was passiert.”

In seiner Urteilsbegründung verwies Kugi auf das “eindeutige medizinische Gutachten” und auch auf die Aussage der Kindesmutter. “Sie hat vor der Polizei ausgesagt, dass Sie in der betreffenden Nacht aufgestanden sind, zu Ihrer Tochter gegangen sind und diese daraufhin zu weinen begonnen hat. Dann erst ist die Mutter aufgestanden.” Sowohl der Angeklagte als auch die Frau hätten ihre Aussagen mehrmals geändert. “Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie der Täter sind”, sagte Kugi. Bereits 2015 war der 31-Jährige rechtskräftig verurteilt worden, weil er seinem vierjährigen Sohn die Haare mit einem Haarschneidegerät ohne Aufsatz geschnitten hatte – dieser hatte dadurch Schnittverletzungen erlitten.

Staatsanwalt Marcus Pacher gab keine Erklärung ab. Das Oberlandesgericht Graz muss als nächstes über die Berufung des Angeklagten entscheiden.

apa

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite