von fe 18.01.2017 16:47 Uhr

Fernsehsteuer: Doppelter Stichtag 31. Januar

Auch 2017 wird die Fernsehsteuer wieder über die Stromrechnung eingetrieben. Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken. Wer keinen Strom-Vertrag für „ansässige Haushaltskunden“ hat, muss per F24 zahlen. Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen, teilt die Südtiroler Verbraucherzentrale mit.

Symbolfoto: © Uwe Schlick / pixelio.de

Die gute Nachricht vorweg: die Fernsehgebühr wurde nun das zweite Jahr in Folge gesenkt, und beträgt nunmehr 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, über das gesamte Jahr 2017 verteilt.

Wer kein Fernsehgerät hat Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2017 mitteilen. Die Vorlagen hierfür finden sich auf www.canone.rai.it. Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs neue verschickt werden. Hat man die Zugangsdaten zu „FiscoOnline“, kann die Erklärung auch telematisch übermittelt werden. Infos dazu auf www.agenziaentrate.gov.it.

Zahlung per Steuermodell F24 Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“ (diese Information findet sich auf der Rechnung, meist im oberen Teil auf der ersten Seite, in italienisch heißt die Vertragsform „domestico residenziale“), muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen. Dies ist über die Bank oder bei einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2017 der Stichtag, und die Vorlagen finden sich auf www.canone.rai.it.

Über 75jährige mit Einkommen unter 6.713 können von der Steuer befreit werden Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 6.713 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden. Die Formulare hierzu finden sich auf: http://www.abbonamenti.rai.it/Ordinari/Esonero75.aspx
Alle Formulare sind an diese Adresse zu senden: Agenzia delle Entrate, Ufficio di Torino 1, S.A.T. Sportello abbonamenti tv Casella Postale 22 10121 Torino Pec: cp22.sat@postacertificata.rai.it

Wichtig: allen ausgefüllten Formularen muss eine Kopie eines Ausweises beigelegt werden.

Weitere Informationen: Schalter TiVuoINFOrmare, Verbraucherzentrale Südtirol, Zwölfmalgreinerstr. 2, Bozen Tel. 0471-975597

Wer hingegen lieber die neuen Technologien nutzt, kann sich auch per e-mail an die virtuellen Schalter wenden (fernsehgebuehr@verbraucherzentrale.it).

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