von red 16.01.2017 10:25 Uhr

Europäisches Verbraucherzentrum feiert 20-jähriges Bestehen

Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und dem Amt für Kabinettsangelegenheiten am heutigen 16. Jänner zu einer Tagung ins Palais Widmann geladen.

APA (dpa)

„Mit seinem engagierten und kompetenten Team ist das EVZ in den vergangenen 20 Jahren zu einem wichtigen Akteur und ernst zu nehmenden Partner auf der europäischen Bühne geworden – ein Modell dafür, wie Verbraucherschutz in ganz Europa konkret funktionieren kann“, meinte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol Walther Andreaus zum Erfolgsmodell EVZ.

In den 20 Jahren seiner Tätigkeit konnte das EVZ in Bozen mehr als 61.000 Anfragen entgegennehmen bzw. Beratungen durchführen. Allein 2016 hat es für seine Klienten, die europäischen Verbraucher, beinahe 150.000 Euro zurückgewonnen.

Zur Entwicklung des EVZ in den letzten 20 Jahren

1996 wurde „eurokons“ im Rahmen eines europäischen Projektes von der Verbraucherzentrale Südtirol zusammen mit dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufgebaut. Das Projekt wurde 1999 in „Europäisches Verbraucherzentrum“ umbenannt.

Seit Jänner 2006 verfügt das EVZ über einen Hauptsitz in Rom und einen weiteren Sitz in Bozen. Das EVZ ist seit 2005 Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das inzwischen 30 Zentren umfasst: ein EVZ in jedem EU-Staat, außerdem in Island und Norwegen.

Was macht das EVZ?

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des EVZ stand und steht das Er- und Bereitstellen von Informationsmaterial (Pressemitteilungen, Broschüren, Infoblätter), die Beratung und die konkrete Unterstützung der Verbraucher – eine Rundumbetreuung von Konsumenten bei Verbraucherschutzbelangen und -problemen auf dem EU-Binnenmarkt. Hinzu kommt der direkte Kontakt zu italienischen Unternehmen, mit denen sich europäische Verbraucher im Konflikt befinden.

Daneben hält das EVZ auch Fachvorträge und Expertengespräche an den Universitäten von Bozen und Trient, in Schulen und auf Einladung verschiedener Vereine. Da der Reisesektor besonders reklamationsanfällig ist, wurde in den vergangenen Jahren vor Beginn der Sommerferien stets eine Pressekonferenz abgehalten, um VerbraucherInnen über ihre Rechte beim Reisen zu informieren und um das vielfältige Informationsmaterial des EVZ in diesem Bereich vorzustellen.

E-Commerce ein wichtiger Sektor

Neben dem Thema Reisen stellt der Bereich E-Commerce einen wichtigen Sektor in der Beratungstätigkeit des EVZ dar. Da im Internet die Auswahl an Waren und Dienstleistungen riesig ist, und man dabei oft auch eine Menge Geld sparen kann, kaufen immer mehr Verbraucher online. Dies schlägt sich auch im Beratungsalltag des EVZ nieder, in welchem die Zahl der ratsuchenden KonsumentInnen in diesem Sektor in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist.

Seit dem 15. Februar 2016 können Verbraucher die neue ODR-Plattform (Online Dispute Resolution), die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt wird, zur Lösung von grenzüberschreitenden und nationalen Verbraucherstreitigkeiten nach einem Online-Kauf, kostenlos nutzen. Da das EVZ offiziell zur Kontaktstelle ernannt wurde, können sich die Verbraucher direkt an das EVZ wenden, um die notwendige Unterstützung bei der Nutzung der Plattform zu bekommen.

Aufsehenerregende Fälle der letzten 20 Jahre

Während des 20-jährigen Bestehens des EVZ gab es einige besonders schwerwiegende Fälle mit weitgreifenden Folgen, bei denen das EVZ auch Gerichtsverfahren nicht scheute: Zum einen der Fall der Katzenfelldecken, bei dem sich die betroffenen Verbraucher durch falsche Informationen vonseiten des österreichischen Verkäufers betrogen fühlten; das Friedensgericht erklärte in seinem Urteil die Kaufverträge wegen Irrtums in Verbindung mit irreführender Werbung und vorgegaukelter Heilwirkung für nichtig.

Der zweite Fall, für den das EVZ im Interesse der Verbraucher vor Gericht zog, betraf sogenannte Wundermittel zur Verjüngung, mit denen meist älteren Verbraucher auf Verkaufsveranstaltungen – gegen reichlich Bares – eine „zweite Jugend“ versprochen wurde. Mit Hilfe des EVZ konnte die Finanzpolizei beim deutschen Veranstalter 30.000 Euro Bargeld beschlagnahmen, das nach dem Urteil des zuständigen Gerichts unter den betroffenen Konsumenten aufgeteilt wurde.

Ein „heißes Eisen“ waren wiederholt die Partnervermittlungsverträge. Das EVZ hat über die Jahre hinweg einerseits die Kooperation mit den Partnervermittlungsagenturen gesucht und es andererseits nicht gescheut, notwendige Meldungen bei der Wettbewerbsbehörde (AGCM) und auch bei der Staatsanwaltschaft in Bozen vorzunehmen. Aufgrund dieser Interventionen und der intensiven Informationstätigkeit des EVZ ist es gelungen, die Zahl der Beschwerden in diesem Bereich drastisch zu reduzieren.

Vermarktung von „OneCoin“ gestoppt

Ein weiterer Höhepunkt war die Verurteilung von Goldcar Italy wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro durch die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) nach einer Meldung des EVZ und der VZS (UT24 berichtete).

Nach einer weiteren Meldung durch das EVZ und die VZS stoppte die Wettbewerbsbehörde vorbeugend die Vermarktung der Kryptowährung „OneCoin“ wegen des Verdachts auf Bestehen eines verbotenen Pyramidensystems (UT24 berichtete).

Was das Autovermietungssystem Dexcar anbelangt, das Verbraucher u. a. mit dem Slogan „Nie wieder Geld ausgeben für ein neues Auto!“ lockte, hat die Wettbewerbsbehörde nach einer Intervention des EVZ eine Sicherungsmaßnahme mit dem Zweck erlassen, weitere Werbeaktivitäten vonseiten Dexcars zu untersagen.

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