von fe 11.01.2017 09:32 Uhr

Wassergebühren werden angepasst

Eine Neuregelung der Wassergebühren wurde bereits ausgearbeitet. Sie wird derzeit von den zuständigen Ämtern überprüft, berichtet das Landespresseamt.

Günter Havlena / pixelio.de

Das Mineralwasservorkommen in Südtirol gehört zu den wertvollsten Ressourcen des Landes. Und wer Mineralwasser in Flaschen abfüllen und verkaufen will, muss über eine wasserrechtliche Konzession verfügen und dafür sorgen, dass das Mineralwasservorkommen geschützt wird.

Für schutzbedingte Einschränkungen in den dafür ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sind entsprechende Entschädigungen zu entrichten. Zudem ist der Konzessionär zur Zahlung eines gesetzlich geregelten Jahreszinses verpflichtet. Dieser basiert gemäß Landesgesetz Nr. 7 von 2005 auf den Durchschnitt der abgeleiteten Menge beziehungsweise auf den Mindestzinssatz von derzeit 7.114,20 Euro.

“In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Mineralwassermarkt wurden Vorschläge zu einer angepassten Regelung des Wasserzinses ausgearbeitet, die neben einem höheren Wasserzins für das abgeleitete Mineralwasser auch einen Wasserzins für die abgefüllte Wassermenge vorsieht”, sagt Umweltlandesrat Richard Theiner.

Da jedoch der gesamte Bereich der Gewässernutzung hinsichtlich der Kostendeckung der Wasserdienstleistungen in einem einheitlichen Gesetz geregelt werden soll, wurde ein entsprechender Vorschlag bereits im Dezember in der Landesregierung besprochen und den Ämtern zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

“Diese Ãœberarbeitung ist auch deswegen sinnvoll”, betonte Theiner, “weil auf staatlicher Ebene im Umwelt- und im Landwirtschaftsministerium Arbeitstische eingerichtet wurden, die an einer Neuregelung des Wasserzinses arbeiten. Im Ãœbrigen ist auch die Frage zu klären, inwieweit das Land Südtirol eigenständig handeln kann.”

LPA

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