von ih 10.01.2017 10:20 Uhr

Asylwerber ohne Ausweis, aber mit Handyvertrag?

Illegale, ausländische Straftäter oder abgelehnte Asylwerber stehen oftmals vor einer Ausweisung oder Abschiebung. Die Abschiebung könne in etlichen Fällen nicht durchgeführt werden, da weder die Herkunft und Name der betroffenen Personen bekannt sind. Dennoch würden viele dieser Menschen ein Mobiltelefon besitzen, so die Freiheitlichen.

Symbolfoto: pixelio.com/helloolly/cc

„Es scheint ein unüberwindbarer Widerspruch zu herrschen zwischen der verschleierten Identität dieser Personen und der Tatsache, dass das Mobilfunknetz genutzt wird, welches bekanntlich nicht ein Hort der Anonymität ist“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas.

Jeder Bürger müsse bei einem Vertragsabschluss eindeutig identifizierbar sein. Dies gelte bei Kaufverträgen genauso wie beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages. „Umso mehr verwundert es mich, wie ausländische Personen, die ihre Identität geschickt zu verschleiern versuchen, an derartige Verträge gelangen“, betont Blaas.

Mobilfunkvertrag ohne Ausweis?

Es werde daher zu erörtern sein, wie Illegale und Asylwerber einen Mobilfunkvertrag erhalten, obwohl deren Identität nicht zweifelsohne feststellbar sei.

„Wie erklärt sich der Widerspruch, dass ausländische Personen, welche abgeschoben werden sollen, zwar einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter vorweisen aber nicht abgeschoben werden können, da ihre Herkunft und Identität nicht zweifelsohne geklärt ist?“, wirft Blaas eine Frage auf und verlangt deren Klärung.

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