Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest verschärft
Die Tierseuche kann alle Arten von Geflügel betreffen, Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 sind weltweit keine bekannt.
Zu den Vorsorgemaßnahmen gegen die Tierseuche gehört insbesondere die „Stallpflicht“. Geflügel muss entweder in geschlossenen oder zumindest überdachten Haltungseinrichtungen untergebracht sein.
Die Tiere dürfen nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Kontakt gehabt haben könnten.
Besonderes Augenmerk auf GesundheitÂ
Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Außerdem sollen die Tierhalter besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände legen und bei Auffälligkeiten den betreuenden Tierarzt verständigen. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten für alle Geflügelhalter, auch für die nichtkommerzielle Kleinhaltung.
Seit November des vergangenen Jahres breitet sich die Geflügelpest (H5N8) in ganz Europa aus. Insgesamt sind bereits 18 Staaten in Europa betroffen.