von ih 09.01.2017 16:06 Uhr

Steigende Geburten durch Asylwerber in Südtirol

Etliche Asylwerber werden im Zuge ihres Aufenthalts in Südtirol Eltern. Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer informierte sich über die Auswirkungen der Elternschaft auf das Asylverfahren.

„Bis zum Stichtag des 30. Novembers 2016 wurden insgesamt 15 Geburten von Asylwerbern in Südtirol registriert, während im gesamten Jahr 2015 zwölf Geburten verzeichnet wurden. Die geborenen Kinder erhalten nach dem Grundsatz des ‚ius sanguinis‘ die italienische Staatsbürgerschaft allerdings nur, wenn bereits ein Elternteil die italienische Staatsbürgerschaft vorweisen kann“, heißt es in der Beantwortung einer Landtagsanfrage. Falls mit der Frage Auswirkung der Elternschaft auf das Asylverfahren die höhere oder niedrigere Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung gemeint ist, ist festzuhalten, dass:
  • die minderjährigen Kinder der Rechtsposition der Eltern nachfolgen
  • die Entscheidung zur jeweiligen Situation der Eltern ist eine Einzelfallprüfung und wird wie bei allen anderen Entscheidungen auf Grund der vorgebrachten Fluchtgründe getroffen.
„Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen auf die Asylverfahren wird weiter zu beobachten sein“, so Oberhofer abschließend.

„Bis zum Stichtag des 30. Novembers 2016 wurden insgesamt 15 Geburten von Asylwerbern in Südtirol registriert, während im gesamten Jahr 2015 zwölf Geburten verzeichnet wurden. Die geborenen Kinder erhalten nach dem Grundsatz des ‚ius sanguinis‘ die italienische Staatsbürgerschaft allerdings nur, wenn bereits ein Elternteil die italienische Staatsbürgerschaft vorweisen kann“, heißt es in der Beantwortung einer Landtagsanfrage.

Falls mit der Frage Auswirkung der Elternschaft auf das Asylverfahren die höhere oder niedrigere Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung gemeint ist, ist festzuhalten, dass:

  • die minderjährigen Kinder der Rechtsposition der Eltern nachfolgen
  • die Entscheidung zur jeweiligen Situation der Eltern ist eine Einzelfallprüfung und wird wie bei allen anderen Entscheidungen auf Grund der vorgebrachten Fluchtgründe getroffen.

„Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen auf die Asylverfahren wird weiter zu beobachten sein“, so Oberhofer abschließend.

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