von ih 09.01.2017 10:10 Uhr

INPS/NISF hat keine Lust auf Deutsch

„Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist nur dann etwas wert, wenn man es auch einfordert und es von den öffentlichen Stellen eingehalten wird“, darauf macht die Süd-Tiroler Freiheit aufmerksam. Anlass ist ein neuerlicher und besonders dreister Fall, der sich beim Fürsorgeinstitut NISF/INPS zugetragen hat.

Foto: Pixabay

Der Anlass: Eine verärgerte Kundin hat der Süd-Tiroler Freiheit einen ungeheuerlichen Fall von Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache beim INPS/NISF gemeldet. Die Beschwerde bezog sich auf die Telefonauskunft des Instituts.

Die Kundin wählte die Tastenoption „Deutsch“, wurde aber trotzdem mit einer italienisch sprechenden Sachbearbeiterin verbunden. Die Kundin, des Italienischen mächtig, setzte das Gespräch dennoch in italienischer Sprache fort. Als ihr ein Fachbegriff nicht eingefallen war, wurde die Mitarbeiterin ausfällig und meinte, sie solle es sein lassen, wenn sie kein Italienisch könne. Als die Kundin schließlich einwarf, dass sie durch ihre Tastenwahl Anrecht hätte in deutscher Sprache Auskunft zu erhalten, wurde ihr mitgeteilt, dass es keine deutschsprachigen Mitarbeiter gäbe, denn „qui siamo in Italia!“.

Einen ähnlichen Skandal bezüglich der fehlenden Zweisprachigkeit hat UT24 bereits vor einigen Monaten beim Fürsorgeinstitut aufgedeckt (hier geht es zum Artikel). Damals war das Ergebnis ein Ähnliches. Trotz der angebotenen Möglichkeit, mit einem deutschen Angestellten sprechen zu dürfen, legte dieser sofort auf, als eine deutsche Frage gestellt wurde.

„Pflicht zur Zweisprachigkeit eine Grundsäule der Autonomie“

Die Süd-Tiroler Freiheit hat am Montag diesbezüglich eine Anfrage im Landtag hinterlegt. „Die gesetzlich garantierte Gleichstellung der Sprachen ist vielen staatlichen Institutionen in Südtirol egal. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Beschwerden, insbesondere beim NISF/INPS, derart häufen“, kritisiert Stefan Zelger, Landtagssekretär der Süd-Tiroler Freiheit.

„Die Pflicht zur Zweisprachigkeit ist eine Grundsäule der Autonomie zum Schutz unserer Volksgruppe in Italien. Verletzungen dieses Grundrechts dürfen nicht weiter auf die leichte Schulter genommen werden!“

Die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ der Süd-Tiroler Freiheit sammelt Beschwerden über Verletzungen dieses Rechts und hat eine eigene Internetseite über die Bestimmungen zur Zweisprachigkeitspflicht eingerichtet. Die Bewegung rät den Verantwortlichen des NISF/INPS einen Blick darauf zu werfen und die Sprachbestimmungen einzuhalten.

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  1. 09.01.2017

    Bei der “Verwalschten ” SVP gehen Beschwerden am Dings vorbei, die Stellen ihre Ohren auf durchzug.
    Bedauerlich ist es, dass INPS-Mitarbeiter fürs nicht “Deutsch-Sprechen wollen ” sogar noch die
    Zweisprachigkeitzulage kassieren, da kenne ich auch eine person persönlich.
    Hier hilft nur ein Mittel, unsere SVP abwählen.

  2. Roland
    09.01.2017

    Nein wir sind in Südtirol und die öffentliche Ämter sind verpflichtet mit uns in Deutsch zu sprechen nur weil die zu faul sind die deutsche Sprache zu sprechen

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