Heimatbund schlägt bald Plakate in Rom an
Die Plakatierung wurde im August 2016 vom Plakatierungsamt der Gemeinde Rom laut Lang mit „fadenscheinigen Begründungen“ untersagt (UT24 berichtete). „Dagegen haben wir uns mit der Hilfe von RA Dr. Rottensteiner aus Bozen gewehrt und Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Diesem Rekurs wurde nun vollinhaltlich stattgegeben: das Verwaltungsgericht Latium folgte der Argumentation und urteilte, dass die Botschaft „Il Sudtirolo non è Italia“ weder beleidigend noch in irgendeiner Weise verfassungswidrig ist. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass dieser Spruch vollinhaltlich von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt ist“, so Lang.
SHB beginnt bald mit Plakatierung
„Auch der Gemeindeverwaltung von Rom sei hier ein Lob ausgesprochen“, sagt Lang weiter. „Landläufig ist ja ansonsten immer zu lesen, dass die Gemeinde Rom kein besonders gutes Beispiel für Effizienz und Schnelligkeit sei. Aber in diesem Falle scheint das anders zu sein: das Urteil erging am 21.12.2016. Bereits am 22.12.2016 wurde uns ein Kostenvoranschlag des Plakatierungsamtes Rom zugestellt, wieviel die Plakatierung kosten wird. Der Kostenvoranschlag war im Übrigen von derselben Abteilungsleiterin unterschrieben, die zuvor das Plakatierungsverbot unterzeichnet hat. Ein wirklich seltenes Beispiel an Effizienz“, so Lang.
„Wir werden jedenfalls demnächst mit der Plakatierung beginnen – denn nachdem die Südtiroler Vertreter im Parlament immer behaupten, die römischen Politiker hätten keine Ahnung von den wahren Verhältnissen in Südtirol und dass diese Unkenntnis das Verhandeln so schwer machen würde, möchten wir hier gerne unbürokratische Hilfe leisten und zur Aufklärung beitragen. Ich bin mir sicher, dass die Botschaft „Il Sudtirolo non è Italia“ in Rom verstanden werden wird“, sagt Lang.