Land beschließt höhere Wohnbauförderung
„Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt für leistbares Wohnen umgesetzt: Gerade bei Niedrigsteinkommen haben erhöhen wir die Förderungen deutlich, um diese Menschen finanziell zu unterstützen“, berichtet Wohnbaureferent LR Johannes Tratter.
Kern dieser Anpassungen ist im Neubaubereich die Erhöhung der Einkommensgrenzen um 150 Euro. Diese Anpassung habe sich aufgrund der erhöhten Nettoeinkommen durch die Steuerreform 2015/16 ergeben. Auch bei der Wohnbeihilfe werde aus diesem Grund nachjustiert: Die Zumutbarkeitstabelle werde verbessert, indem der Freibetrag um 40 Euro auf 1.000 Euro erhöht wird.
Gleichzeitig werde auch der maximale Kostenrahmen in der Sanierung von 77.000 Euro auf 82.500 Euro angehoben. „Sowohl die förderbaren Kosten als auch der Einmalzuschuss werden erhöht“, kündigt LR Tratter an.
Förderung für Lärmschutzfenster
Ganz im Sinne der Verwaltungsreform, die eine bürgernahe und dezentrale Abwicklung der Förderansuchen über die Wohnbauförderungsstellen vorsieht, werde auch die Förderung der Lärmschutzfenster neu ausgerichtet.
„Sowohl für Wohnhäuser und Wohnungen an Landesstraßen ‚B‘ als auch nun neu hinzugekommen ‚L‘ wird der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie der Einbau von Schalldämmlüftern gefördert“, informiert LR Tratter. Voraussetzung dafür sei die Überschreitung des Lärmgrenzwerts von 60 Dezibel.
„Mit diesen Neuerungen in den Wohnbauförderungsrichtlinien schnüren wir ein umfangreiches Paket, um für die Menschen spürbare Erleichterungen bei der Bewältigung des Wohnaufwandes zu gewährleisten“, zieht LR Tratter Bilanz.
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07.12.2016
In Nord-Tirol geht`s aufwärts, in Süd-Tirol abwärts.
Dank der SchädlichenVolksPartei.