von apa 22.09.2016 08:33 Uhr

Gericht erkannte Nationalpark Schadenersatz für Luchs ab

Das Landesgericht Steyr hat dem Nationalpark Kalkalpen im Berufungsverfahren den zugesprochenen Schadenersatz für den Abschuss eines Luchs aberkannt. Damit muss eine bereits rechtskräftig verurteilte Jägerin jene 12.101 Euro nicht zahlen, bestätigte Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer einen Bericht der “Kronen-Zeitung”. Er kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

APA (Archiv/BUNDESFORSTE)

Der Nationalpark betreibt seit Jahren ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren sind immer wieder männliche Tiere verschwunden. Gerüchte von illegalen Abschüssen machten die Runde. Tatsächlich wurde in der Tiefkühltruhe eines Präparators ein erlegter Luchs gefunden, ein weiteres totes Tier wurde vermutet. Einem Jäger und seiner Frau wurden inzwischen die Prozesse gemacht. Die 64-Jährige ging bereits in Berufung und erwirkte ein Herabsetzen der Strafe auf drei Monate bedingt und 1.920 Euro.

Der Nationalpark wurde für seine Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen und erhielt dort in erster Instanz jene 12.101 Euro zuerkannt. Dagegen berief jedoch die Jägerin mit Erfolg, da für den Abschuss eines wilden Tiers kein Schadenersatz beansprucht werden könne. Allerdings räumte das Landesgericht Steyr in seinem jetzt schriftlich zugestellten Urteil die Möglichkeit einer Revision beim Obersten Gerichtshof ein, da es keine ausreichende Judikatur in der Causa gebe, zitiert Mayrhofer aus dem Urteil. Davon will er Gebrauch machen, denn der Luchs sei ein “europäisches Schutzgut” für das ein sogenanntes Verschlechterungsverbot bestehe.

Im Fall des verurteilten Jägers findet am Montag am Oberlandesgericht in Linz die Berufungsverhandlung statt. Er war Ende Juni zu einer Geldstrafe von 11.160 Euro verurteilt worden, auch er muss laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dem Schutzgebiet 12.101 Euro ersetzen.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite