E-Commerce: “Unzureichende Informationen für Kunden”
Die Untersuchung umfasste eine Stichprobe von 450 Onlineshops im gesamten Staatsgebiet (darunter auch Armani, Intimissimi, Euronics Italia, Sorelleramonda, Decathlon Italia, usw.).
Untersucht wurden dabei insbesondere folgende Seiten der Online-Shops: allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Nutzungsbedingungen, Kundendienst, Beschwerden und Rücktritt. Gemäß europäischen Auflagen müssen die Online-Shops ab 9. Jänner 2016 auf ihren Seiten und in den Geschäftsbedingungen den VerbraucherInnen einen direkten Link zur ODR-Plattform anbieten, und über deren Existenz informieren (Verordnung Nr. 524/2013/EU).
Die Ergebnisse in Zahlen Auf gesamtstaatlicher Ebenen informieren nur 7% der Online-Shops korrekt über die ODRPlattform. Dazu zählen in erster Linie Online-Shops aus Norditalien. In der Lombardei informieren 28% der untersuchten Online-Shops korrekt, gefolgt von Südtirol mit 25% und dem Veneto mit 15%.