Rupert Gietl

26.10.2015

Video: Jauche und Gülle – Ein jährlich wiederkehrender Zankapfel

Kurz vor den ersten Schneefällen wiederholt sich in ganz Tirol dasselbe Bild: Überall, wo Viehwirtschaft vorherrscht, wird großflächig Jauche und Gülle ausgebracht. Anrainer und Natur haben oft das Nachsehen, Alternativen für Bauern fehlen.

Bild: FF Schabs

In diesen Tagen kann man in ganz Tirol dieselbe Szene beobachten: Bauern bringen viele Tausend Kubikmeter Jauche und Gülle auf die Felder auf, um das Wachstum der Pflanzen zu beschleunigen und die reichlich vorhandenen Abfälle aus der Viehwirtschaft zu entsorgen. Nitrate, Ammoniak, Lachgas und Feinstaub sind nur einige der unangenehmen Nebenerscheinungen.

Anrainer, Touristiker und nicht zuletzt die Umwelt sind von den Folgen betroffen. Die bestehenden Gesetze werden vielfach nicht eingehalten, doch oftmals fehlen den Landwirten auch Alternativen.

Die Gesetzeslage im Bundesland Tirol

Das „Aktionsprogramm Nitrat“ aus dem Jahr 2012 des Bundsministeriums für Land- und Forstwirtschaft,Umwelt und Wasserwirtschaft brachte für die Ausbringung im Herbst einige Änderungen, bzw. Verschärfungen:

• Auf Ackerflächen sind maximal 60 kg N/ha (Nitrat pro Hektar) ab Ernte der letzten Hauptkultur erlaubt. Kompost und Festmist sind ausgenommen.

• Dasselbe gilt für Grünland, allerdings erst ab 1. Oktober.

• Verbotszeiträume auf Ackerflächen: Ab dem 15. Oktober für Flächen ohne Gründeckung, ab dem 15. November für Flächen mit Gründeckung.

• Der Verbotszeitraum für die Ausbringung auf Dauergrünland einschließlich Wechselwiesen für Gülle und Jauche: 30. November bis 28. Februar.

Die Gesetzeslage in Südtirol

In Südtirol nimmt das Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6 als Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, betreffend “Bestimmungen über die Gewässer” im Bereich Gewässerschutz , das Problem in die Hand.

Hier gelten andere Grenzwerte für Stickstoff:

187 kg N/ha: für landwirtschaftliche Böden ohne Pflanzenbewuchs,

255 kg N/ha: für landwirtschaftliche Böden mit Kulturen mit hohem Stickstoffbedarf (Mais),

213 kg N/ha: für landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchs bis zu 1.250 m Meereshöhe,

170 kg N/ha: für landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchs oberhalb von 1.250 m Meereshöhe,

127,5 kg N/ha: für landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchs oberhalb von 1.800 m Meereshöhe.

Es handelt sich dabei um Jahresmengen.

In Südtirol unterscheidet nicht zwischen Frühjahrs- und Herbstdüngung

Die Ausbringung ist u.a. nur dann erlaubt, wenn die

Eindämmung der Bildung und Ausbreitung von Aerosol und unangenehmen Gerüchen in Richtung Straßen und Siedlungen gewährleistet wird.

(Art. 15d)

Die Nutzung von Dünger ist verboten: Auf gefrorenen und schneebedeckten Böden, auf wassergesättigten und überschwemmten Böden sowie auf Böden mit anstehendem Grundwasser oder mit aktiven Rutschungen. (…) in der Nähe von Straßen und Siedlungen, in einem Abstand von weniger als 5 bzw. 20 m.

(Art. 17/4).

Ein Düngeverbot gilt zwischen Anfang Dezember und Ende Februar. (Art. 17/2)

Die natürlichen Ressourcen des Landes werden überdehnt

Die gesamteuropäische Situation der Landwirtschaft hat auch in Tirol zu einem Wachstum der Viehwirtschaft geführt, welche sich nicht mehr aus den lokal vorhandenen Ressourcen versorgen kann und auf Futtermittelimporte angewiesen ist. Dementsprechend sind auch die Abfallmengen gestiegen und damit das Gülle-Problem.

Da sich besonders die abgegebene Düngermenge nur schwer kontrollieren lässt, sorgen Verstöße alle Jahre wieder für Unmut.

Biogas- und Kompostierungsanlagen, als echte Alternativen zur Überdüngung, werden häufig nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Wirtschaftlichkeit gesehen, sollten jedoch in Zukunft denselben Stellenwert einnehmen, wie Kläranlagen.


 

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