von st 05.06.2015 10:13 Uhr

Caritas und die Flüchtlingszentren: Kein Wettbewerb, keine Ausschreibung

In Zeiten, in denen jeder öffentliche Auftrag eines Wettbewerbes oder einer Ausschreibung bedarf, verwunderte es, dass stets die Caritas mit der Führung der Flüchtlingszentren betraut wurde. Die Führungskosten der Flüchtlingszentren werden von den Steuerzahlern beglichen und ein Teil der Leistungen wird von den führenden Vereinigungen mit Eigenmitteln abgedeckt.
Symbolfoto

Die Freiheitlichen Landtagsabgeordneten Ulli Mair und Walter Blaas forderten von der Landesregierung eine umfassende Auskunft über die Vergabe bei der Führung von Flüchtlingszentren.

„Wegen eines staatlichen Verteilungsschlüssels ist Südtirol verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen“, erklärt Walter Blaas einleitend. „Gemäß eines Abkommens zwischen dem Regierungskommissariat und dem Land erfolgt die Auswahl zur Führung der Flüchtlingszentren nach Interessensbekundung vonseiten der Vereine und unter Berücksichtigung einiger Kriterien.

Die interessierten Vereine müssen in der Handelskammer oder in anderen Alben und Registern eingetragen sein. Sie müssen mindestens eine dreijährige Erfahrung in der Flüchtlingsaufnahme vorweisen, Professionalität und Qualifizierung des Personals und Freiwilligenkräfte sollen miteinbezogen werden. Zudem ist das Vorhandensein von Netzwerken im Ort, in dem sich die Flüchtlingszentren befinden, notwendig“, beschreibt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete.

„Die Finanzierung der Führung der Einrichtungen erfolge über die Beitragsschiene, da ein Teil der Leistungen von den führenden Vereinigungen mit Eigenmitteln abgedeckt werden“, entnimmt die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair aus den Informationen der zuständigen Landesrätin. „Es ist schon erstaunlich, dass es bei der Führung von Flüchtlingszentren keinen öffentlichen Wettbewerb braucht, während bei jeder anderen öffentlichen Angelegenheit Ausschreibungen oder Wettbewerbe durchgeführt werden müssen. Die gesetzliche Lage verlangt dies beim Einsatz von Steuermitteln“, unterstreicht Mair.

„Für die Führung der Flüchtlingszentren in Südtirol haben sich stets die Caritas und Volontarius/River Equipe interessiert. Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 14. Januar 2013, Nr. 58 muss die Körperschaft beim Ansuchen um Auszahlung des gewährten Beitrages für die Führung der Flüchtlingszentren eine Abrechnung der Kosten vorlegen. Der Beitrag entspricht 90 Prozent der zugelassenen Ausgaben. Dabei werden nicht mehr als 28 Euro pro Anwesenheit ausbezahlt“, informiert Ulli Mair und hebt hervor, dass in den Städten Bozen und Meran die Caritas die Zentren Schwefelbad mit 131 Plätzen, das Haus Sara mit 24 Plätzen und das Haus Arnika in Meran mit 14 Plätzen betreut.

„Während andere öffentliche Dienste mit aufwendigen Verfahren vergeben werden müssen, wird bei der Leitung von Flüchtlingszentren über die Beitragsschiene vergeben“, kritisieren die beiden Landtagsabgeordneten abschließend.

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